(1) Ist für die Stellung eines Antrags oder die Vornahme einer sonstigen Handlung durch Gesetz eine Frist bestimmt, so ist innerhalb dieser Frist auch die Gebühr zu zahlen. Alle übrigen Gebühren sind innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit (§ 3 Abs. 1) zu zahlen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Wird eine Gebühr nach Absatz 1 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gezahlt, so gilt die Anmeldung oder der Antrag als zurückgenommen, oder die Handlung als nicht vorgenommen, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(3) Absatz 2 ist auf Weiterleitungsgebühren (Nummern 335 100, 344 100 und 345 100) nicht anwendbar.
(4) Zahlt der Erinnerungsführer die Gebühr für das Erinnerungsverfahren nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, so gilt auch die von ihm nach § 64 Abs. 6 Satz 2 des Markengesetzes eingelegte Beschwerde als zurückgenommen.
Fachbeiträge • 17
- 1. BGH zur Wirksamkeit der Beschwerde bei nicht fristgemäßer GebühreneinzahlungEingeschränkter ZugriffGabriele Reissland · www.cbh.de · 29. Oktober 2017
- 2. BPatG vom 30.11.2010: zur Wiedereinsetzung bei versäumter Einzahlung der Anmeldegebühren (27 W (pat) 592/10)Eingeschränkter ZugriffKai Jüdemann · www.ra-juedemann.de · 14. Januar 2011
- 3. BPatG vom 27.2.2013 zu den Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung im WiderspruchsverfahrenEingeschränkter ZugriffKai Jüdemann · www.ra-juedemann.de · 22. April 2013
- 4. Allsana trotz "sana" unterscheidungskräftig (BPatG vom 2.12.2020 29 W (pat) 550/18)Eingeschränkter ZugriffKai Jüdemann · www.ra-juedemann.de · 4. Februar 2021
- 5. BGH - kein Wegfall der Teilungserklärung wegen Nichtzahlung zusätzlicher AnspruchsgebührenEingeschränkter ZugriffCbh Redaktion · www.cbh.de · 19. Februar 2019
- 6. 20.000 EUR Streitwert bei Angelegenheiten im Markenwiderspruch, PPatG, Beschluss vom 3.11.2010, Az.: 25 W (pat) 29/10Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 7. 20.000 EUR Streitwert bei Angelegenheiten im Markenwiderspruch, PPatG, Beschluss vom 3.11.2010, Az.: 25 W (pat) 29/10Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 8. BGH: Kein Markenschutz für DDREingeschränkter ZugriffAndreas Böhm, Ll.M., Ra, Fa, Dipl.-Kfm · www.boehmanwaltskanzlei.de · 14. Januar 2010
Öffentliche Quellen • 2
- 1. 21/1510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (Geoschutzreformgesetz)Bundestag Drucksachen · 8. September 2025
- 2. 21/6215 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des DesignrechtsBundestag Drucksachen · 3. Juni 2026