DoctrineDoctrine
§ 24§ 26
  • Fachbeiträge
  • Öffentliche Quellen
  1. GtDWSVVDV

§ 25 GtDWSVVDV - Wiederholung von Prüfungen

(1) Wer die Bachelorprüfung oder Teile der Bachelorprüfung nicht bestanden hat, kann sie nach näherer Maßgabe der Vorschriften der kooperierenden Hochschule wiederholen. Der Vorbereitungsdienst wird entsprechend verlängert. Wenn die Bachelorprüfung nach näherer Maßgabe der Vorschriften der kooperierenden Hochschule endgültig nicht bestanden worden ist, ist der Vorbereitungsdienst beendet.

(2) Anwärterinnen und Anwärter, die die schriftliche oder die mündliche Abschlussprüfung nicht bestanden haben, können sie einmal wiederholen. In begründeten Fällen kann die oberste Dienstbehörde eine zweite Wiederholung der mündlichen oder schriftlichen Abschlussprüfung zulassen.

(3) Auf Vorschlag der Prüfungskommission bestimmt das Prüfungsamt, wie lang die Wiederholungsphase sein soll, welche Teile der Ausbildung zu wiederholen und welche Praxisarbeiten zu absolvieren sind. Die Wiederholungsphase soll drei Monate nicht unterschreiten und ein Jahr nicht überschreiten. Der Vorbereitungsdienst wird bis zum Ablauf der Wiederholungsphase verlängert.

(4) Die Rangpunkte, die bei der Wiederholung erreicht werden, ersetzen die zuvor erreichten.

(5) Ist auch die letztmalige Wiederholung erfolglos, ist der Vorbereitungsdienst beendet.

(6) Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.

Weitere Inhalte
  • OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.12.2024 - 3 LA 59/23
  • BGH, Urteil vom 27.09.2022 - VI ZR 336/21
  • VG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2026 - 22 K 5973/24
  • VG Köln, Beschluss vom 17.03.2026 - 21 L 538/26
  • LSG Bayern, Urteil vom 10.03.2025 - L 7 BA 50/23
  • LAG Köln, Beschluss vom 14.06.2022 - 6 Ta 26/22
  • § 58 TrinkwV - Mitwirkungs- und Duldungspflichten
  • § 4 VerkStatG - Unternehmensstatistik der Binnenschifffahrt
  • § 199 VVG - Beihilfeempfänger
  • § 3 TourFachwPrV - Gliederung und Durchführung der Prüfung
Doctrine
Europas Legal AI Plattform
linkedinXfacebookyoutubeinstgram
Forseti SAS - USt-IdNr. FR41820867877 - Alle Rechte vorbehalten
Unterstützung
Doctrine Deutschland BlogHelp centerImpressumAllgemeine NutzungsbedingungenAllgemeine GeschäftsbedingungenDatenschutzerklärungTrust CenterCookie-Richtlinie
Seitenübersicht
RechtsprechungGesetze
Doctrine
Doctrine 🇫🇷Doctrine 🇮🇹
RegistrierungAnmelden