(1) Die Artikel 4 bis 8 der Verordnung (EU) 2022/2065 gelten für alle Diensteanbieter einschließlich der öffentlichen Stellen unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt erhoben wird.
(2) Diensteanbieter, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen, dürfen von einer Behörde nicht verpflichtet werden,
- 1.
- vor Gewährung des Zugangs
- a)
- die persönlichen Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern (Registrierung) oder
- b)
- die Eingabe eines Passworts zu verlangen oder
- 2.
- das Anbieten des Dienstes dauerhaft einzustellen.
(3) Haften Diensteanbieter nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2022/2065 nicht, so können sie auch nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden; dasselbe gilt hinsichtlich aller Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Ansprüche. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen zu begehen.
(4) Die Absätze 2 und 3 sind auf Diensteanbieter auch dann anzuwenden, wenn der Dienst unentgeltlich oder durch eine öffentliche Stelle erbracht wird.
Fachbeiträge • 56
- 1. ImpressumEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 17. Mai 2026
- 2. Rechtsprechungsdatenbank - Seite 11 - @legalEingeschränkter Zugriff@Legal Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh · www.at.legal · 19. Februar 2025
- 3. Deutsche Rentenversicherung Baden WürttembergEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 19. Mai 2026
- 4. ImpressumEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 17. Mai 2026
- 5. ImpressumEingeschränkter Zugriffwww.deutsche-rentenversicherung.de · 17. Mai 2026
- 6. ImpressumEingeschränkter Zugriffwww.ankestein.com · 19. Juni 2026
- 7. ImpressumEingeschränkter ZugriffSuper User · www.jur-concilium.de · 1. Januar 1970
- 8. Ukrainische Anwältin in Deutschland – Zhanna PustovitEingeschränkter Zugriffwww.advokatpustovit.de · 20. April 2026
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/10031 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer GesetzeBundestag Drucksachen · 15. Januar 2024