(1) Unbeschadet der Vorgaben des Artikels 53 der Verordnung (EU) 2022/2065 ist die Koordinierungsstelle für digitale Dienste über den gesamten Zeitraum des Beschwerdeverfahrens wegen einer Zuwiderhandlung gegen die Verordnung (EU) 2022/2065 Ansprechpartnerin des Beschwerdeführers (zentrale Beschwerdestelle). Die Koordinierungsstelle für digitale Dienste ist über den gesamten Zeitraum des Beschwerdeverfahrens auch zentrale Beschwerdestelle im Fall einer Weiterleitung an eine gemäß § 12 Absatz 2 und 3 zuständige Behörde, sofern der Beschwerdeführer nicht diese Behörde als Ansprechpartnerin benennt. Unbeschadet der Informationspflichten zu personenbezogenen Daten nach der Verordnung (EU) 2016/679 ist der Beschwerdeführer unverzüglich nach Feststellung der Zuständigkeit einer nach § 12 Absatz 2 und 3 zuständigen Behörde für eine Beschwerde über Folgendes zu informieren:
- 1.
- über die Funktion der zentralen Beschwerdestelle als Ansprechpartnerin des Beschwerdeführers auch für den Fall, dass eine andere Behörde nach § 12 Absatz 2 und 3 für die konkrete Beschwerde zuständig ist,
- 2.
- über die Weiterleitung und den Austausch seiner Beschwerde und der folgenden Kommunikation,
- 3.
- über das Verfahren der Weiterleitung und des Austausches zwischen der zentralen Beschwerdestelle und den zuständigen Behörden nach § 12 Absatz 2 und 3,
- 4.
- über die Möglichkeit, die gemäß § 12 Absatz 2 und 3 zuständige Behörde als Ansprechpartnerin zu benennen.
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als zentrale Beschwerdestelle hat die Koordinierungsstelle für digitale Dienste das Recht, sich von der gemäß § 12 Absatz 2 und 3 zuständigen Behörde auf Nachfrage des Beschwerdeführers jederzeit angemessen über den Stand der Beschwerde unterrichten zu lassen.
(3) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben als zentrale Beschwerdestelle richtet die Koordinierungsstelle für digitale Dienste ein Beschwerdemanagementsystem ein, das leicht zugänglich und benutzerfreundlich ist und die Einreichung hinreichend präziser und angemessen begründeter Beschwerden ermöglicht.
Fachbeiträge • 2
- 1. der Sperrgrund bestimmt…Eingeschränkter ZugriffJean Paul P. Bohne, Ll.M., Mm · www.itmr-legal.de · 7. August 2026
- 2. Neue Entwicklungen im Recht der digitalen Dienste: Der Entwurf zum Digitale-Dienste-GesetzEingeschränkter Zugriffwww.gleisslutz.com · 19. August 2023
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 20/12942 - Kleine Anfrage: Mögliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit durch das Gesetz über digitale DiensteBundestag Drucksachen · 20. September 2024
- 2. 20/10281 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze - Drucksache 20/10031 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 7. Februar 2024
- 3. 20/13355 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/12942 - Mögliche Eingriffe in die Meinungsfreiheit durch das Gesetz über digitale DiensteBundestag Drucksachen · 15. Oktober 2024
- 4. 21/1050 - Unterrichtung: Jahresbericht 2024/2025Bundestag Drucksachen · 29. Juli 2025
- 5. 21/120 - Unterrichtung: 33. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024)Bundestag Drucksachen · 10. April 2025
- 6. 21/4089 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (Politische-Werbung-Transparenz-Gesetz - PWTG)Bundestag Drucksachen · 11. Februar 2026