(1) Das besondere Verhandlungsgremium ist auf Grund einer schriftlichen Aufforderung der Leitungen zu bilden. Es hat die Aufgabe, mit den Leitungen eine schriftliche Vereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft abzuschließen.
(2) Wenn die Leitungen eine grenzüberschreitende Verschmelzung planen, informieren sie die Arbeitnehmervertretungen und Sprecherausschüsse in den beteiligten Gesellschaften, betroffenen Tochtergesellschaften und betroffenen Betrieben über das Verschmelzungsvorhaben. Besteht keine Arbeitnehmervertretung, erfolgt die Information gegenüber den Arbeitnehmern. Die Information erfolgt unaufgefordert und unverzüglich nach Offenlegung des Verschmelzungsplans.
(3) Die Information erstreckt sich insbesondere auf
- 1.
- die Identität und Struktur der beteiligten Gesellschaften, betroffenen Tochtergesellschaften und betroffenen Betriebe und deren Verteilung auf die Mitgliedstaaten,
- 2.
- die in diesen Gesellschaften und Betrieben bestehenden Arbeitnehmervertretungen,
- 3.
- die Zahl der in diesen Gesellschaften und Betrieben jeweils beschäftigten Arbeitnehmer sowie die daraus zu errechnende Gesamtzahl der in einem Mitgliedstaat beschäftigten Arbeitnehmer,
- 4.
- die Zahl der Arbeitnehmer, denen Mitbestimmungsrechte in den Organen dieser Gesellschaften zustehen,
- 5.
- die Angabe, ob die Voraussetzungen des § 5 Nummer 1 vorliegen, sowie alle Angaben, die für diese Feststellung erforderlich sind, und
- 6.
- die Angabe, ob die Leitungen nach § 15 Absatz 3 entschieden haben, ohne vorhergehende Verhandlung unmittelbar die Regelungen der §§ 23 bis 28 über die Mitbestimmung kraft Gesetzes anzuwenden.
(4) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung der Zahl der Arbeitnehmer ist der Zeitpunkt der Information nach Absatz 2.
Fachbeiträge • 29
- 1. § 6 Information der LeitungenEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Januar 2023
- 2. Zulassung von Infrastrukturvorhaben durch Gesetz Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG)Eingeschränkter ZugriffMake It Simple · www.kuemmerlein.de · 30. März 2020
- 3. UmwandlungEingeschränkter ZugriffFlorian Walka · https://www.otto-schmidt.de/ · 3. April 2025
- 4. Gesellschaftsrecht BlogEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Johannes Wertenbruch · https://blog.otto-schmidt.de/
- 5. Grenzüberschreitende SpaltungEingeschränkter ZugriffOnline-Redaktion · https://www.otto-schmidt.de/
- 6. BVGEingeschränkter ZugriffDr. Thomas Müller-Bonanni · https://www.otto-schmidt.de/
- 7. Grenzüberschreitender FormwechselEingeschränkter ZugriffDr. Thomas Müller-Bonanni · https://www.otto-schmidt.de/
- 8. SpaltungEingeschränkter ZugriffFlorian Walka · https://www.otto-schmidt.de/ · 9. April 2024
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/24040 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/22139, 19/22778, 19/23054 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Dr. Christian Jung, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/22106 - Entwurf eines Gesetzes für ein Bundesfernstraßen-Baubeschleunigungsgesetz c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/23131 - Investitionsoffensive im Infrastrukturbereich - Das Investitionsbeschleunigungsgesetz sinnvoll ergänzenBundestag Drucksachen · 4. November 2020