(1) Der Antrag nach § 1 kann
- 1.
- von dem durch die Entscheidung unmittelbar in seinen Rechten Betroffenen oder seinem gesetzlichen Vertreter,
- 2.
- nach dem Tode des Betroffenen von seinem Ehegatten, seinen Verwandten in gerader Linie, seinen Geschwistern oder von Personen, die ein berechtigtes Interesse an der Rehabilitierung des von der rechtsstaatswidrigen Entscheidung Betroffenen haben, oder
- 3.
- von der Staatsanwaltschaft, jedoch nicht, soweit der unmittelbar in seinen Rechten Betroffene widersprochen hat,
(2) Der Antrag kann bei jedem Gericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Der Antrag ist zu begründen.
(3) Der Antrag kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.
(4) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Verfahrensbeteiligten können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Zu Bevollmächtigten können die im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassenen Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen gewählt werden. Andere Personen können mit Zustimmung des Gerichts zu Bevollmächtigten gewählt werden. Für die Prozesskostenhilfe gelten dieselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
(5) Verstirbt der Betroffene nach Antragstellung, können die nach Absatz 1 Nr. 2 oder 3 Antragsberechtigten binnen sechs Monaten die Fortsetzung des Verfahrens beantragen.
Fachbeiträge • 2
- 1. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 2. BVerwG 8 C 2.08, Urteil vom 06. August 2008Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/261 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes - Verbesserung der Lage von HeimkindernBundestag Drucksachen · 13. Dezember 2017
- 2. 19/10817 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDRBundestag Drucksachen · 11. Juni 2019
- 3. 19/8806 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 25. März 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. März 2019
- 4. 20/7150 - Unterrichtung: Jahresbericht 2023 70 Jahre DDR-Volksaufstand. An die Opfer der SED-Diktatur erinnern - die Betroffenen heute unterstützenBundestag Drucksachen · 13. Juni 2023