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Version
5. November 2025
5. November 2025
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Version
22. Juli 2026
22. Juli 2026
(1) Der Inhaber kann den Ausweis bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen als Identitätsnachweis und Legitimationspapier verwenden.
(2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.
(3) Die Seriennummern dürfen nicht mit Hilfe automatisierter Verfahren zum Abruf oder zur Verknüpfung personenbezogener Daten verwendet werden. Abweichend hiervon dürfen die Seriennummern mit Hilfe automatisierter Verfahren zum Abruf verwenden
- 1.
- die Personalausweisbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben,
- 2.
- die Polizeibehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, die Steuerfahndungsdienststellen der Länder, der Zollfahndungsdienst und die Hauptzollämter zur Klärung,
- a)
- wer Inhaber des Personalausweises ist für den Fall, dass eine ausländische öffentliche Stelle die Seriennummer des Personalausweises übermittelt hat und anhand der übrigen von der ausländischen Stelle übermittelten Daten eine Feststellung des Ausweisinhabers nicht möglich ist,
- b)
- ob der Personalausweis durch einen Nichtberechtigten genutzt wird oder
- c)
- ob der Personalausweis für ungültig erklärt oder abhandengekommen ist.
(3a) Öffentliche Stellen dürfen, wenn dies durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmt ist, mit Zustimmung des Personalausweisinhabers zur Prüfung der Identität des Personalausweisinhabers
- 1.
- die auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten Daten nach § 5 Absatz 4 Satz 2 und die Daten, die zur Überprüfung der Echtheit des Personalausweises erforderlich sind, sowie das auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherte Lichtbild auslesen und
- 2.
- von den ausgelesenen Daten ausschließlich das Lichtbild, die Daten nach § 5 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 bis 3, 6, 7 sowie die Daten, die zur Überprüfung der Echtheit des Personalausweises erforderlich sind, verwenden.
(4) Beförderungsunternehmen dürfen personenbezogene Daten aus der maschinenlesbaren Zone des Personalausweises elektronisch nur auslesen und verarbeiten, soweit sie auf Grund internationaler Abkommen oder Einreisebestimmungen zur Mitwirkung an Kontrolltätigkeiten im internationalen Reiseverkehr und zur Übermittlung personenbezogener Daten verpflichtet sind. Biometrische Daten dürfen nicht ausgelesen werden. Die Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für die Erfüllung dieser Pflichten nicht mehr erforderlich sind.
(4a) Abweichend von Absatz 4 dürfen Luftfahrtunternehmen sowie die in § 19e Absatz 8 des Luftverkehrsgesetzes genannten Stellen personenbezogene Daten sowohl aus der maschinenlesbaren Zone des Personalausweises als auch aus dem Chip des Personalausweises unter den Voraussetzungen des § 19e des Luftverkehrsgesetzes auslesen.
(5) Zum Zwecke des Jugendschutzes und mit Einwilligung des Ausweisinhabers dürfen die in § 5 Absatz 4 Satz 2 Nummer 6 und 7 genannten Daten aus der maschinenlesbaren Zone des Personalausweises erhoben werden, um das Alter des Ausweisinhabers und die Gültigkeit des Ausweises zu überprüfen. Eine Speicherung der Daten ist unzulässig.
Fachbeiträge • 43
- 1. Scan und Kopie sind zulässigEingeschränkter ZugriffDatenschutzkanzlei · www.datenschutzkanzlei.de · 17. September 2017
- 2. Kein DSGVO-Schadensersatz bei AusweiskopieEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 10. Juni 2025
- 3. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 1. August 2026
- 4. Datenschutz: Kopieren von Personalausweisen verstößt gegen DSGVOEingeschränkter ZugriffFg_Ecovis24 · www.ecovis.com · 27. Oktober 2022
- 5. Personalausweis-Einscannen datenschutzrechtlich unzulässigEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Frank Weiß · www.ratgeberrecht.eu · 4. April 2014
- 6. Datenschutz GeldwäschegesetzEingeschränkter ZugriffStefan Maas · www.ra-maas.de · 24. September 2018
- 7. Datenschutz GeldwäschegesetzEingeschränkter ZugriffStefan Maas · www.ra-maas.de · 24. September 2018
- 8. Datenschutz bei der ArbeitnehmerüberlassungEingeschränkter ZugriffRosemarie Popa · https://mkm.legal · 23. Juli 2024
Öffentliche Quellen • 18
- 1. 18/11279 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen IdentitätsnachweisesBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 2. 19/8038 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 27. Februar 2019
- 3. 21/8277 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von TelekommunikationsnetzenBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 4. 21/8282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der FinanzkriminalitätBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 5. 19/9135 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8584 - Einführung eines digitalen Meldescheins in BeherbergungsbetriebenBundestag Drucksachen · 4. April 2019
- 6. 19/22783 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen - Drucksache 19/21986 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. September 2020
- 7. 19/24007 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/21986, 19/22783, 19/23054 Nr. 8 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen DokumentenwesenBundestag Drucksachen · 4. November 2020
- 8. 19/21986 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen DokumentenwesenBundestag Drucksachen · 31. August 2020