(1) Ein Geschäftsgeheimnis darf nicht erlangt werden durch
- 1.
- unbefugten Zugang zu, unbefugte Aneignung oder unbefugtes Kopieren von Dokumenten, Gegenständen, Materialien, Stoffen oder elektronischen Dateien, die der rechtmäßigen Kontrolle des Inhabers des Geschäftsgeheimnisses unterliegen und die das Geschäftsgeheimnis enthalten oder aus denen sich das Geschäftsgeheimnis ableiten lässt, oder
- 2.
- jedes sonstige Verhalten, das unter den jeweiligen Umständen nicht dem Grundsatz von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der anständigen Marktgepflogenheit entspricht.
(2) Ein Geschäftsgeheimnis darf nicht nutzen oder offenlegen, wer
- 1.
- das Geschäftsgeheimnis durch eine eigene Handlung nach Absatz 1
- a)
- Nummer 1 oder
- b)
- Nummer 2
- 2.
- gegen eine Verpflichtung zur Beschränkung der Nutzung des Geschäftsgeheimnisses verstößt oder
- 3.
- gegen eine Verpflichtung verstößt, das Geschäftsgeheimnis nicht offenzulegen.
(3) Ein Geschäftsgeheimnis darf nicht erlangen, nutzen oder offenlegen, wer das Geschäftsgeheimnis über eine andere Person erlangt hat und zum Zeitpunkt der Erlangung, Nutzung oder Offenlegung weiß oder wissen müsste, dass diese das Geschäftsgeheimnis entgegen Absatz 2 genutzt oder offengelegt hat. Das gilt insbesondere, wenn die Nutzung in der Herstellung, dem Anbieten, dem Inverkehrbringen oder der Einfuhr, der Ausfuhr oder der Lagerung für diese Zwecke von rechtsverletzenden Produkten besteht.
Fachbeiträge • 43
- 1. Verstoß gegen das GeschäftsgeheimnisgesetzEingeschränkter ZugriffGeidel1989 · www.ra-geidel.de · 2. Januar 2024
- 2. Der Schutz von GeschäftsgeheimnissenEingeschränkter ZugriffFrank Heerspink · www.hwhlaw.de · 17. Januar 2020
- 3. OLG Karlsruhe: Begehungsort ist nicht Schadensort, Beschluss…Eingeschränkter Zugriffwww.roser-group.de · 7. April 2022
- 4. Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG)Eingeschränkter ZugriffQueenie · www.rickert.law · 10. Mai 2019
- 5. Schutz von HinweisgebernEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.hoffmannpartner.de · 28. Mai 2019
- 6. Geschäftsgeheimnisse - neuer und besserer Schutz geplantEingeschränkter ZugriffBilobait · www.kanzlei-dr-schmitz.com · 29. Oktober 2018
- 7. Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)Eingeschränkter ZugriffDr. Daniel Weigert · www.danielweigert.de · 24. Oktober 2020
- 8. Kundendokumentationen und KI: Eine RisikobetrachtungEingeschränkter Zugriffwww.anwaltskanzlei-online.de · 16. September 2026