Im Sinne dieses Gesetzes ist
- 1.
- Geschäftsgeheimnis
eine Information- a)
- die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und
- b)
- die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und
- c)
- bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht;
- 2.
- Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses
jede natürliche oder juristische Person, die die rechtmäßige Kontrolle über ein Geschäftsgeheimnis hat; - 3.
- Rechtsverletzer
jede natürliche oder juristische Person, die entgegen § 4 ein Geschäftsgeheimnis rechtswidrig erlangt, nutzt oder offenlegt; Rechtsverletzer ist nicht, wer sich auf eine Ausnahme nach § 5 berufen kann; - 4.
- rechtsverletzendes Produkt
ein Produkt, dessen Konzeption, Merkmale, Funktionsweise, Herstellungsprozess oder Marketing in erheblichem Umfang auf einem rechtswidrig erlangten, genutzten oder offengelegten Geschäftsgeheimnis beruht.
Fachbeiträge • 288
- 1. Piltz LegalEingeschränkter Zugriffwww.piltz.legal · 21. Juli 2022
- 2. Piltz LegalEingeschränkter Zugriffwww.piltz.legal · 21. Juli 2022
- 3. Wer eine Lücke in fremdem Code schließt, muss den Fix teilenEingeschränkter ZugriffFlorian Hackel · www.jun.legal · 30. September 2026
- 4. Verletzung von Geschäftsgeheimnissen (§ 23 GeschGehG)Eingeschränkter ZugriffAlexander Rumpf · www.rstp-rechtsanwaelte.de · 7. September 2026
- 5. Piltz LegalEingeschränkter Zugriffwww.piltz.legal · 21. Juli 2022
- 6. Piltz LegalEingeschränkter Zugriffwww.piltz.legal · 21. Juli 2022
- 7. Geheimhaltungsmaßnahmen in internationalen WirtschaftsverträgenEingeschränkter Zugriffwww.wb-anwaltskanzlei.de · 17. November 2022
- 8. Piltz LegalEingeschränkter Zugriffwww.piltz.legal · 21. Juli 2022
Öffentliche Quellen • 19
- 1. 19/4724 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und OffenlegungBundestag Drucksachen · 4. Oktober 2018
- 2. 19/16229 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/15367 - Risiken und Chancen der Digitalisierung in der Landwirtschaft für Gesellschaft und GemeinwohlBundestag Drucksachen · 23. Dezember 2019
- 3. 19/25821 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des PatentrechtsBundestag Drucksachen · 13. Januar 2021
- 4. 20/4909 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/3442, 20/3709, 20/4001 Nr. 1.2 - Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden b) zu dem Antrag der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Fabian Jacobi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/3317 - Hinweisgeberschutz auch im Bereich der öffentlichen VerwaltungBundestag Drucksachen · 14. Dezember 2022
- 5. 20/1549 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gerichte in WirtschaftsstreitigkeitenBundestag Drucksachen · 27. April 2022
- 6. 20/1649 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Digitalisierung der Landwirtschaft: gesellschaftliche Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Effekte Endbericht Teil IIBundestag Drucksachen · 22. Februar 2022
- 7. 20/3442 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht meldenBundestag Drucksachen · 19. September 2022
- 8. 19/29681 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 (29. Tätigkeitsbericht)Bundestag Drucksachen · 29. März 2021