(1) Zuständige Stelle im Sinne dieses Kapitels bei einer Berufsbildung,
- 1.
- die nach dem Berufsbildungsgesetz für den Bereich der nichthandwerklichen Gewerbeberufe geregelt ist, ist die Industrie- und Handelskammer;
- 2.
- die nach der Handwerksordnung geregelt ist, ist die Handwerkskammer;
- 3.
- die nach dem Berufsbildungsgesetz für den Bereich der Landwirtschaft geregelt ist, ist die Landwirtschaftskammer;
- 4.
- die nach dem Berufsbildungsgesetz für den Bereich der Rechtspflege geregelt ist, sind jeweils für ihren Bereich die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und die Notarkammern;
- 5.
- die nach dem Berufsbildungsgesetz für den Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung geregelt ist, sind jeweils für ihren Bereich die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammern;
- 6.
- die nach dem Berufsbildungsgesetz für den Bereich der Gesundheitsdienstberufe geregelt ist, sind jeweils für ihren Bereich die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und die Apothekerkammern.
(2) Soweit keine Kammern für einzelne Berufsbereiche des Absatzes 1 bestehen, bestimmt das Land die zuständige Stelle.
(3) Für Berufe des öffentlichen Dienstes des Bundes bestimmt die oberste Bundesbehörde die zuständige Stelle.
(4) Für die in den Absätzen 1 bis 3 nicht genannten Berufsbereiche bestimmt das Land die zuständige Stelle. Die Landesregierungen werden insoweit ermächtigt, die nach diesem Kapitel vorgesehenen Aufgaben durch Rechtsverordnung auf Behörden oder Kammern zu übertragen.
(5) Zuständige Stellen nach Absatz 1 Nummer 2 bis 6 und Absatz 2 können vereinbaren, dass die ihnen durch dieses Gesetz übertragenen Aufgaben von einer anderen zuständigen Stelle nach den Absätzen 1 und 2 wahrgenommen werden. Die Vereinbarung bedarf der Genehmigung der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden.
Fachbeiträge • 2
- 1. Hier finden Sie Informationen über hoheitliche und öffentlicheEingeschränkter Zugriffwww.ihk-muenchen.de · 22. Mai 2018
- 2. Anerkennung ausländischer BerufsabschlüsseEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Dr. Hensche · https://www.hensche.de/arbeitsrecht_aktuell_2025.html · 4. Januar 2021
Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/16115 - Unterrichtung: Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019Bundestag Drucksachen · 13. Dezember 2019
- 2. 19/29557 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Februar 2021 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen AbschlüssenBundestag Drucksachen · 11. Mai 2021
- 3. 20/14344 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG)Bundestag Drucksachen · 20. Dezember 2024
- 4. 20/10350 - Unterrichtung: Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023Bundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 5. 21/1934 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher AufträgeBundestag Drucksachen · 1. Oktober 2025