(1) Wesentliche Unterschiede im Sinne des § 9 Absatz 2 können durch die Absolvierung eines höchstens dreijährigen Anpassungslehrgangs, der Gegenstand einer Bewertung sein kann, oder das Ablegen einer Eignungsprüfung im Inland ausgeglichen werden.
(2) Bei der Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Absatzes 1 sind die vorhandenen Berufsqualifikationen der Antragstellerin oder des Antragstellers zu berücksichtigen. Der Inhalt der Ausgleichsmaßnahmen ist auf die festgestellten wesentlichen Unterschiede im Sinne des § 9 Absatz 2 zu beschränken.
(3) Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat die Wahl zwischen der Absolvierung eines Anpassungslehrgangs und dem Ablegen einer Eignungsprüfung, sofern die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen nichts anderes bestimmen.
(4) Hat sich die Antragstellerin oder der Antragsteller für eine Eignungsprüfung nach Absatz 3 entschieden, muss diese innerhalb von sechs Monaten abgelegt werden können. Legt auf Grund entsprechender berufsrechtlicher Regelungen im Sinne des Absatzes 3 die zuständige Stelle fest, dass eine Eignungsprüfung zu absolvieren ist, so muss diese innerhalb von sechs Monaten ab dem Zugang dieser Entscheidung abgelegt werden können.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 18/11289 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/10937 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. Februar 2017
- 2. 19/44 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Einwanderung qualifizierter Fachkräfte (Einwanderungsgesetz - EinwG)Bundestag Drucksachen · 8. November 2017
- 3. 19/15740 - Unterrichtung: 12. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Deutschland kann Integration: Potenziale fördern, Integration fordern, Zusammenhalt stärken.Bundestag Drucksachen · 4. Dezember 2019
- 4. 19/12557 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung und zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (Hebammenreformgesetz - HebRefG)Bundestag Drucksachen · 21. August 2019
- 5. 20/10350 - Unterrichtung: Bericht zum Anerkennungsgesetz 2023Bundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 6. 20/7750 - Unterrichtung: Zweiter Bericht der Bundesregierung zur Evaluation des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. Juli 2023