(1) Antragsberechtigt ist jede Person, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis im Sinne des § 3 Absatz 2 erworben hat. Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle zu stellen.
(2) Die zuständige Stelle bestätigt der Antragstellerin oder dem Antragsteller innerhalb eines Monats den Eingang des Antrags einschließlich der nach § 5 Absatz 1 vorzulegenden Unterlagen. In der Empfangsbestätigung ist das Datum des Eingangs bei der zuständigen Stelle mitzuteilen und auf die Frist nach Absatz 3 und die Voraussetzungen für den Beginn des Fristlaufs hinzuweisen. Sind die nach § 5 Absatz 1 vorzulegenden Unterlagen unvollständig, teilt die zuständige Stelle innerhalb der Frist des Satzes 1 mit, welche Unterlagen nachzureichen sind. Die Mitteilung enthält den Hinweis, dass der Lauf der Frist nach Absatz 3 erst mit Eingang der vollständigen Unterlagen beginnt.
(3) Die zuständige Stelle muss innerhalb von drei Monaten über die Gleichwertigkeit entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.
(3a) Das Verfahren nach diesem Kapitel kann über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.
(4) Im Fall des § 5 Absatz 4 und 5 ist der Lauf der Frist nach Absatz 3 bis zum Ablauf der von der zuständigen Stelle festgelegten Frist gehemmt. Im Fall des § 14 ist der Lauf der Frist nach Absatz 3 bis zur Beendigung des sonstigen geeigneten Verfahrens gehemmt.
(5) Der Antrag soll abgelehnt werden, wenn die Gleichwertigkeit im Rahmen anderer Verfahren oder durch Rechtsvorschrift bereits festgestellt ist.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/10714 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/8285 - Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Thomae, Linda Teuteberg, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/9924 - Für einen konsequenten Ansatz in der Einwanderungspolitik - Eckpunkte eines umfassenden Einwanderungsgesetzbuches c) zu dem Antrag der Abgeordneten Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/9052 - Für eine offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Einwanderungspolitik d) zu dem Antrag der Abgeordneten Susanne Ferschl, Klaus Ernst, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/9855 - Fachkräfteeinwanderungsgesetz - Gute Arbeit garantieren und Vollbeschäftigung erreichen e) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Filiz Polat, Luise Amtsberg, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/6542 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines EinwanderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 5. Juni 2019
- 2. 19/8285 - Gesetzentwurf: Entwurf eines FachkräfteeinwanderungsgesetzesBundestag Drucksachen · 13. März 2019
- 3. 19/29557 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Februar 2021 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen AbschlüssenBundestag Drucksachen · 11. Mai 2021
- 4. 20/4833 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4527 - Anerkennung ausländischer BerufsqualifikationenBundestag Drucksachen · 5. Dezember 2022
- 5. 20/6500 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der FachkräfteeinwanderungBundestag Drucksachen · 24. April 2023
- 6. 21/1312 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/1098 - Fachkräftegewinnung für Schulen und KindertagesstättenBundestag Drucksachen · 20. August 2025