(1) Eine durch Rechtsvorschrift des Bundes bestimmte Pflicht zur Publikation in einem amtlichen Mitteilungs- oder Verkündungsblatt des Bundes, eines Landes oder einer Gemeinde kann unbeschadet des Artikels 82 Absatz 1 des Grundgesetzes zusätzlich oder ausschließlich durch eine elektronische Ausgabe erfüllt werden, wenn diese über öffentlich zugängliche Netze angeboten wird.
(2) Jede Person muss einen angemessenen Zugang zu der Publikation haben, insbesondere durch die Möglichkeit, Ausdrucke zu bestellen oder in öffentlichen Einrichtungen auf die Publikation zuzugreifen. Es muss die Möglichkeit bestehen, die Publikation zu abonnieren oder elektronisch einen Hinweis auf neue Publikationen zu erhalten. Gibt es nur eine elektronische Ausgabe, ist dies in öffentlich zugänglichen Netzen auf geeignete Weise bekannt zu machen. Es ist sicherzustellen, dass die publizierten Inhalte allgemein und dauerhaft zugänglich sind und eine Veränderung des Inhalts ausgeschlossen ist. Bei gleichzeitiger Publikation in elektronischer und papiergebundener Form hat die herausgebende Stelle eine Regelung zu treffen, welche Form als die authentische anzusehen ist.
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Öffentliche Quellen • 5
- 1. 19/10310 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. Mai 2019
- 2. 20/3068 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und BekanntmachungswesensBundestag Drucksachen · 10. August 2022
- 3. 19/26108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 4. 21/4099 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Infrastruktur-ZukunftsgesetzesBundestag Drucksachen · 11. Februar 2026
- 5. 21/7824 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer GesetzeBundestag Drucksachen · 2. September 2026