(1) Für eine Verpflichtung aus einer Altersvorsorgezusage für Bedienstete ist eine Rückstellung zu bilden. Soweit sich aus anderen Rechtsvorschriften nichts Abweichendes ergibt, bestimmt sich der Höchstwert der Rückstellungen nach dem für den jeweiligen Versicherungszweig geltenden versicherungsmathematisch ermittelten aktuellen Wert der späteren Zahlungen. Dieser Wert ist bei wesentlichen Änderungen der Berechnungsgrundlagen, in der Regel alle fünf Jahre, zu aktualisieren. Die Altersrückstellungen und das Deckungskapital dürfen nur zweckentsprechend aufgelöst werden. Für die Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse gelten die Sätze 1 und 4 entsprechend für Verpflichtungen aus Vereinbarungen über die Altersteilzeitarbeit sowie für Verpflichtungen nach § 7b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Soweit von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung Rückstellungen für Verpflichtungen aus Vereinbarungen über die Altersteilzeitarbeit sowie für Verpflichtungen nach § 7b des Vierten Buches Sozialgesetzbuch gebildet werden, gelten die Sätze 1 und 4 entsprechend.
(1a) Soweit für Verpflichtungen einer Krankenkasse, für die nach § 169 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haftet, eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich ist, darf dieser Betrag wie das nach § 170 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu bildende Deckungskapital bis spätestens zum 31. Dezember 2049 angesammelt werden und muss der Gesamtbetrag des Rückstellungsbedarfs so lange im Anhang zur Jahresrechnung nach § 29a der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung ausgewiesen werden.
(2) Von den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und deren Bundesvereinigungen können Rückstellungen, die zur periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen erforderlich sind, gebildet werden.
Fußnote
(+++ § 12 Abs. 1 Satz 5 und 6, Abs. 1a: Zur Anwendung vgl. § 20b +++)
Fachbeiträge • 2
- 1. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
- 2. Entscheidungen (ab 2018)Eingeschränkter Zugriffwww.bsg.bund.de
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/5112 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4454, 19/4552 - Entwurf eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz - GKV-VEG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Jürgen Braun, Marcus Bühl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4538 - Einführung von kostendeckenden Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Steuermitteln c) zu dem Antrag der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Johannes Vogel (Olpe), Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4320 - Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige d) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/102 - Geringverdienende Selbstständige und andere freiwillig Versicherte entlasten e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/4244 - Gerechtere Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2019Bundestag Drucksachen · 17. Oktober 2018
- 2. 19/15662 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)Bundestag Drucksachen · 3. Dezember 2019
- 3. 19/17155 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/15662 - Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Wettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz-GKV-FKG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten ... und weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/15790 - Verbindliche patienten- und aufgabengerechte Personalvorgaben für alle im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen einführen c) zu dem Antrag der Abgeordneten ... und weiterer Abgeordneterder und Fraktion der AfD - Drucksache 19/15789 - Lieferengpässe bei Arzneimitteln wirksam begrenzen, Abhängigkeit der Arzneimittelversorgung vom Nicht-EU-Ausland abbauen d) zu dem Antrag der Abgeordneten ... und weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/9233 - Wettbewerb in der privaten Krankenkasse stärken - Altersrückstellungen beim Anbieterwechsel mitnehmen lassen e) zu dem Antrag der Abgeordneten .. und weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/9565 - Mehr Qualitätstransparenz für Versicherte, mehr Anreize für bessere Versorgung - Solidarische Wettbewerbsordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickelnBundestag Drucksachen · 12. Februar 2020
- 4. 20/1679 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Mai 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Mai 2022