(1) Zur Verbesserung und Erleichterung des Vollzugs von Steuergesetzen und im Interesse des Zieles der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bestimmt das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung der obersten Finanzbehörden der Länder einheitliche Verwaltungsgrundsätze, Regelungen zur Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern und erteilt allgemeine fachliche Weisungen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht mindestens elf Länder widersprechen. Initiativen zur Festlegung der Angelegenheiten des Satzes 1 kann das Bundesministerium der Finanzen allein oder auf gemeinsame Veranlassung von mindestens vier Ländern ergreifen. Die Vertraulichkeit der Sitzungen ist zu wahren, wenn nicht im Einzelfall einstimmig etwas anderes beschlossen wurde. Für Beratungen im schriftlichen Verfahren gilt Entsprechendes.
(2) Die oberste Finanzbehörde jedes Landes vereinbart mit dem Bundesministerium der Finanzen bilateral Vollzugsziele für die Steuerverwaltung des Landes auf der Grundlage eines vom Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung der obersten Finanzbehörden der Länder bestimmten Rahmenkatalogs maßgebender Leistungskennzahlen. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn eine Mehrheit der Länder nicht widerspricht.
(3) Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder überprüfen regelmäßig die Erfüllung der vereinbarten Vollzugsziele. Hierzu übermitteln die obersten Finanzbehörden der Länder dem Bundesministerium der Finanzen die erforderlichen Daten.
(4) Vereinbarungen nach Absatz 2 sind für die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder verbindlich.
(5) Die Finanzbehörden der Länder wirken bei der Auswertung von Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach § 138j Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung durch das Bundeszentralamt für Steuern mit, soweit Steuern betroffen sind, die von den Ländern oder Gemeinden verwaltet werden.
Fachbeiträge • 9
- 1. Zuständigkeit für den Gewerbesteuererlass in SanierungsfällenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 2. August 2012
- 2. Mandantenrundschreiben Oktober 2025Eingeschränkter Zugriffwww.msa.de · 1. Oktober 2025
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- 4. Richtsatzsammlung: BFH stellt den amtlichen Datenpool als Grundlage für Zuschätzungen in Frage.Eingeschränkter Zugriffwww.msa.de · 7. Oktober 2025
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- 6. Entscheidung DetailEingeschränkter Zugriffwww.bundesfinanzhof.de · 27. Februar 2024
- 7. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
- 8. Einspruch aktuellEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va
Öffentliche Quellen • 41
- 1. 18/11135 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 13. Februar 2017
- 2. 19/1763 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. April 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 20. April 2018
- 3. 19/1143 - Kleine Anfrage: Internationaler Informationsaustausch in Steuersachen und SteuervollzugBundestag Drucksachen · 9. März 2018
- 4. 18/12589 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11135, 18/11185 - Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 31. Mai 2017
- 5. 18/11185 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/11135 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 15. Februar 2017
- 6. 19/1438 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1143 - Internationaler Informationsaustausch in Steuersachen und SteuervollzugBundestag Drucksachen · 28. März 2018
- 7. 19/9208 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/8696 - Bayerische DigitalsteuerBundestag Drucksachen · 9. April 2019
- 8. 19/15876 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/14685, 19/15117, 19/15584 Nr. 1.4 - Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender SteuergestaltungenBundestag Drucksachen · 11. Dezember 2019