(1) Das Bundeskriminalamt kann von seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Umgang mit Spurenmaterial haben oder die Bereiche in seinen Liegenschaften und Einrichtungen betreten müssen, in denen mit Spurenmaterial umgegangen oder dieses gelagert wird,
- 1.
- mittels eines Mundschleimhautabstrichs oder einer hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität vergleichbaren Methode Körperzellen entnehmen,
- 2.
- diese zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters molekulargenetisch untersuchen und
- 3.
- die festgestellten DNA-Identifizierungsmuster mit den an Spurenmaterial festgestellten DNA-Identifizierungsmustern automatisiert abgleichen,
(2) Untersuchungen und Abgleiche nach Absatz 1 bei Personen, die nicht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundeskriminalamtes sind, dürfen nur mit deren schriftlicher Einwilligung erfolgen.
(3) Die nach den Absätzen 1 und 2 erhobenen Daten sind zu pseudonymisieren und darüber hinaus im Informationssystem des Bundeskriminalamtes gesondert zu speichern. Eine Verwendung dieser Daten zu anderen als den in den Absätzen 1 und 2 genannten Zwecken ist unzulässig. Die DNA-Identifizierungsmuster sind zu löschen, wenn sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Die Löschung hat spätestens drei Jahre nach dem letzten Umgang der betreffenden Person mit Spurenmaterial oder dem letzten Zutritt zu einem in Absatz 1 Satz 1 genannten Bereich zu erfolgen. Betroffene Personen sind schriftlich über den Zweck und die Weiterverarbeitung sowie die Löschung der erhobenen Daten zu informieren.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/11163 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BundeskriminalamtgesetzesBundestag Drucksachen · 14. Februar 2017
- 2. 19/12088 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des ZollfahndungsdienstgesetzesBundestag Drucksachen · 31. Juli 2019
- 3. 19/13659 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/12761 - Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-UntersuchungsausschüsseBundestag Drucksachen · 27. September 2019
- 4. 20/12282 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer zollrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 17. Juli 2024
- 5. 20/14247 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Polizei beim Deutschen Bundestag (BundestagspolizeiG - BTPolG)Bundestag Drucksachen · 17. Dezember 2024
- 6. 21/3051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des BundespolizeigesetzesBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025
- 7. 21/3510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 7. Januar 2026
- 8. 21/4497 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/3510 - Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 4. März 2026