(1) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten nach Maßgabe des § 12 im Informationssystem weiterverarbeiten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist und soweit dieses Gesetz keine zusätzlichen besonderen Voraussetzungen vorsieht.
(2) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten im Informationssystem weiterverarbeiten, soweit dies erforderlich ist zur Fahndung und polizeilichen Beobachtung, Ermittlungsanfrage oder gezielten Kontrolle, wenn das Bundeskriminalamt oder die die Ausschreibung veranlassende Stelle nach dem für sie geltenden Recht befugt ist, die mit der Ausschreibung für Zwecke der Strafverfolgung, des Strafvollzugs, der Strafvollstreckung oder der Abwehr erheblicher Gefahren vorgesehene Maßnahme vorzunehmen oder durch eine Polizeibehörde vornehmen zu lassen. Satz 1 gilt entsprechend für Ausschreibungen zur Durchführung aufenthaltsbeendender oder einreiseverhindernder Maßnahmen. Die veranlassende Stelle trägt die Verantwortung für die Zulässigkeit der Maßnahme. Sie hat in ihrem Ersuchen die bezweckte Maßnahme sowie Umfang und Dauer der Ausschreibung zu bezeichnen. Nach Beendigung einer Ausschreibung nach Satz 1 oder Satz 2 sind die zu diesem Zweck gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen.
(3) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten, die es bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung erlangt hat, unter den Voraussetzungen der §§ 18 und 19 im Informationssystem für Zwecke künftiger Strafverfahren weiterverarbeiten.
(4) Das Bundeskriminalamt kann im Informationssystem personenbezogene Daten mit Daten, auf die es zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen darf, abgleichen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass dies zur Erfüllung einer Aufgabe erforderlich ist. Rechtsvorschriften über den Datenabgleich in anderen Fällen bleiben unberührt.
(5) Das Bundeskriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 2 Absatz 4 im Informationssystem personenbezogene Daten, die bei der Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen erhoben worden sind, weiterverarbeiten,
- 1.
- wenn eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder
- 2.
- wenn dies erforderlich ist,
- a)
- weil bei Beschuldigten und Personen, die einer Straftat verdächtig sind, wegen der Art oder Ausführung der Tat, der Persönlichkeit der betroffenen Person oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass gegen sie Strafverfahren zu führen sind, oder
- b)
- um eine erhebliche Gefahr abzuwehren.
(6) Das Bundeskriminalamt kann in den Fällen, in denen bereits Daten zu einer Person vorhanden sind, zu dieser Person auch weiterverarbeiten:
- 1.
- personengebundene Hinweise, die zum Schutz dieser Person oder zur Eigensicherung von Beamten erforderlich sind, oder
- 2.
- weitere Hinweise, die geeignet sind, dem Schutz Dritter oder der Gewinnung von Ermittlungsansätzen zu dienen.
Fußnote
(+++ § 16 Abs. 1, 2, 5 u. 6: Zur Anwendung vgl. § 29 Abs. 4 +++)
Fachbeiträge • 4
- 1. BVerfG, Urt. 1.10.2024 - 1 BvR 1160/19Eingeschränkter ZugriffRa, Fa It‑Recht Dr. Kay Oelschlägel, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh, Hamburg · anwalt-suchservice.de/ass/ran/christian_beil_miesbach.html · 25. Mai 2025
- 2. Gesetz ist teils verfassungswidrigEingeschränkter ZugriffProf. Christian Solmecke · www.wbs.legal · 4. Oktober 2024
- 3. Einzelne gesetzliche Befugnisse des BKA zur Datenerhebung und Datenspeicherung sind in Teilen verfassungswidrigEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 2. Oktober 2024
- 4. Einzelne gesetzliche Befugnisse des BKA zur Datenerhebung und Datenspeicherung sind in Teilen verfassungswidrigEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 2. Oktober 2024
Öffentliche Quellen • 22
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- 2. 19/4674 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 3. 18/11501 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 (Fluggastdatengesetz - FlugDaG)Bundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 4. 18/12149 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11501 - Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 (Fluggastdatengesetz - FlugDaG)Bundestag Drucksachen · 26. April 2017
- 5. 18/11163 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BundeskriminalamtgesetzesBundestag Drucksachen · 14. Februar 2017
- 6. 19/1558 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1255 - Praxis der Abschiebung von GefährdernBundestag Drucksachen · 27. April 2018
- 7. 19/20168 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/17741, 19/20163 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der HasskriminalitätBundestag Drucksachen · 17. Juni 2020
- 8. 19/20163 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/17741 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/18470 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der HasskriminalitätBundestag Drucksachen · 17. Juni 2020