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Version
6. Januar 2026
6. Januar 2026
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Version
13. Februar 2026
13. Februar 2026
(1) Das Bundeskriminalamt kann personenbezogene Daten, die es selbst erhoben hat, weiterverarbeiten
- 1.
- zur Erfüllung derselben Aufgabe und
- 2.
- zum Schutz derselben Rechtsgüter oder zur Verfolgung oder Verhütung derselben Straftaten.
(2) Das Bundeskriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben personenbezogene Daten zu anderen Zwecken, als denjenigen, zu denen sie erhoben worden sind, weiterverarbeiten, wenn
- 1.
- mindestens
- a)
- vergleichbar schwerwiegende Straftaten verhütet, aufgedeckt oder verfolgt oder
- b)
- vergleichbar bedeutsame Rechtsgüter geschützt
- 2.
- sich im Einzelfall konkrete Ermittlungsansätze
- a)
- zur Verhütung, Aufdeckung oder Verfolgung solcher Straftaten ergeben oder
- b)
- zur Abwehr von in einem übersehbaren Zeitraum drohenden Gefahren für mindestens vergleichbar bedeutsame Rechtsgüter erkennen lassen.
(3) Für die Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten, die durch einen verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen oder verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme erlangt wurden, gilt Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b mit der Maßgabe entsprechend, dass
- 1.
- bei personenbezogenen Daten, die durch einen verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen erlangt wurden, im Einzelfall eine dringende Gefahr im Sinne des § 46 Absatz 1 vorliegen muss und
- 2.
- bei personenbezogenen Daten, die durch einen verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme erlangt wurden, im Einzelfall eine Gefahrenlage im Sinne des § 49 Absatz 1 vorliegen muss.
(3a) Eine zweckändernde Weiterverarbeitung personenbezogener Daten ist ausgeschlossen, wenn deren Offenbarung oder Verwertung nach § 30 der Abgabenordnung unzulässig ist.
(4) Abweichend von Absatz 2 kann das Bundeskriminalamt die vorhandenen Grunddaten (§ 18 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a) einer Person auch weiterverarbeiten, um diese Person zu identifizieren.
(5) Bei der Weiterverarbeitung von personenbezogenen Daten stellt das Bundeskriminalamt durch organisatorische und technische Vorkehrungen sicher, dass die Absätze 1 bis 4 beachtet werden.
Fußnote
(+++ § 12 Abs. 2 bis 5: Zur Anwendung vgl. § 29 Abs. 4 +++)
Fachbeiträge • 9
- 1. BVerfG, Urt. 1.10.2024 - 1 BvR 1160/19Eingeschränkter ZugriffRa, Fa It‑Recht Dr. Kay Oelschlägel, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft Mbh, Hamburg · anwalt-suchservice.de/ass/ran/christian_beil_miesbach.html · 25. Mai 2025
- 2. Zum Löschungsanspruch bzgl. Daten eines Fussballfans aus der Datei Gewalttäter Sport IEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 3. Zum Löschungsanspruch bzgl. Daten eines Fussballfans aus der Datei Gewalttäter Sport IEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 4. Zum Löschungsanspruch bzgl. Daten eines Fussballfans aus der Datei Gewalttäter Sport IIEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 5. Zum Löschungsanspruch bzgl. Daten eines Fussballfans aus der Datei Gewalttäter Sport IIEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 6. Zum Löschungsanspruch bzgl. Daten eines Fussballfans aus der Datei Gewalttäter Sport IIIEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 7. Zum Löschungsanspruch bzgl. Daten eines Fussballfans aus der Datei Gewalttäter Sport IIIEingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
- 8. Einzelne gesetzliche Befugnisse des BKA zur Datenerhebung und Datenspeicherung sind in Teilen verfassungswidrigEingeschränkter Zugriffhttps://www.iww.de/va · 2. Oktober 2024
Öffentliche Quellen • 24
- 1. 19/5923 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5190 - Konsequenzen aus verweigerten Akkreditierungen beim G20-Gipfel in HamburgBundestag Drucksachen · 21. November 2018
- 2. 19/5190 - Kleine Anfrage: Konsequenzen aus verweigerten Akkreditierungen beim G20-Gipfel in HamburgBundestag Drucksachen · 22. Oktober 2018
- 3. 19/4674 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU - 2. DSAnpUG-EU)Bundestag Drucksachen · 1. Oktober 2018
- 4. 18/11658 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes - Drucksache 18/11326 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. März 2017
- 5. 18/11501 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 (Fluggastdatengesetz - FlugDaG)Bundestag Drucksachen · 13. März 2017
- 6. 18/11163 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BundeskriminalamtgesetzesBundestag Drucksachen · 14. Februar 2017
- 7. 19/1105 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/768 - Entzug von Akkreditierungen beim G20-Gipfel durch die Behörden des Bundes und Zusammenarbeit mit den LandesbehördenBundestag Drucksachen · 7. März 2018
- 8. 19/118 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/40 - Verarbeitung von Daten in Staatsschutzdateien des Bundeskriminalamtes, die von Landesbehörden übermittelt werdenBundestag Drucksachen · 22. November 2017