(1) Das Bundeskriminalamt kann unter den Voraussetzungen des § 51 Absatz 1 durch technische Mittel ermitteln:
- 1.
- die Gerätenummer eines Mobilfunkendgeräts und die Kartennummer der darin verwendeten Karte sowie
- 2.
- den Standort eines Mobilfunkendgeräts.
(2) Personenbezogene Daten Dritter dürfen anlässlich einer Maßnahme nach Absatz 1 nur erhoben werden, wenn dies aus technischen Gründen zur Erreichung des Zwecks nach Absatz 1 unvermeidbar ist. Über den Datenabgleich zur Ermittlung der gesuchten Geräte- und Kartennummer hinaus dürfen sie nicht verwendet werden und sind nach Beendigung der Maßnahme unverzüglich zu löschen.
(3) § 51 Absatz 3 und 5 Satz 1 und 5 gilt entsprechend. Die Anordnung ist auf höchstens sechs Monate zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als sechs Monate ist zulässig, soweit die in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen fortbestehen.
(4) Aufgrund der Anordnung einer Maßnahme nach Absatz 1 Nummer 2 hat jeder, der Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, dem Bundeskriminalamt die für die Ermittlung des Standortes des Mobilfunkendgeräts erforderliche Geräte- und Kartennummer unverzüglich mitzuteilen.
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Öffentliche Quellen • 16
- 1. 18/11163 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BundeskriminalamtgesetzesBundestag Drucksachen · 14. Februar 2017
- 2. 19/12465 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11706 - Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern und Funkzellenabfragen im ersten Halbjahr 2019Bundestag Drucksachen · 16. August 2019
- 3. 21/8277 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von TelekommunikationsnetzenBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 4. 19/15570 - Unterrichtung: Bericht über die Anwendung verdeckter Überwachungsmaßnahmen im Rahmen der GefahrenabwehrBundestag Drucksachen · 21. November 2019
- 5. 19/17055 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/16427 - Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen im zweiten Halbjahr 2019Bundestag Drucksachen · 6. Februar 2020
- 6. 20/1178 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/727 - Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen (2021)Bundestag Drucksachen · 23. März 2022
- 7. 19/26424 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/25576 - Einsätze von sogenannten Stillen SMS, WLAN-Catchern, IMSI-Catchern, Funkzellenabfragen (2020)Bundestag Drucksachen · 3. Februar 2021
- 8. 20/4200 - Bericht: Technikfolgenabschätzung (TA) Beobachtungstechnologien im Bereich der zivilen Sicherheit - Möglichkeiten und HerausforderungenBundestag Drucksachen · 27. Oktober 2022