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21. Januar 2026
21. Januar 2026
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6. Mai 2026
6. Mai 2026
(1) Eine Steuerentlastung wird auf Antrag gewährt für Strom, der nachweislich nach § 3 versteuert worden ist und der
- 1.
- in Kraftfahrzeugen im genehmigten Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2082) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, oder
- 2.
- in Kraftfahrzeugen in Verkehren nach § 1 Nummer 4 Buchstabe d, g und i der Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962 (BGBl. I S. 601), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
(2) Die Steuerentlastung beträgt 9,08 Euro für eine Megawattstunde.
(3) Eine Steuerentlastung wird nur gewährt, wenn der Entlastungsbetrag nach Absatz 2 mindestens 50 Euro im Kalenderjahr beträgt.
(4) Entlastungsberechtigt ist derjenige, der den Strom entnommen hat.
(5) Die Steuerentlastung wird gewährt nach Maßgabe und bis zum Auslaufen der hierfür erforderlichen Freistellungsanzeige bei der Europäischen Kommission nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014. Das Auslaufen der Freistellungsanzeige ist vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesgesetzblatt gesondert bekannt zu geben.
Fachbeiträge • 4
- 1. Energiesteuer und Stromsteuer 2026: Änderungen durch das Dritte ÄnderungsgesetzEingeschränkter ZugriffDr. Alexander Kersten · www.energieundrecht.com · 17. März 2026
- 2. Senkung der Energiekosten für VerkehrsunternehmenEingeschränkter Zugriffwww.goerg.de
- 3. MeldungEingeschränkter Zugriffbeck-online.beck.de
- 4. MeldungEingeschränkter Zugriffbeck-online.beck.de
Öffentliche Quellen • 13
- 1. 18/11927 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes - Drucksache 18/11493 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 12. April 2017
- 2. 19/15340 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2017 bis 2020 (27. Subventionsbericht)Bundestag Drucksachen · 13. November 2019
- 3. 19/8037 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 27. Februar 2019
- 4. 20/599 - Unterrichtung: Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über den Einsatz von Bundesmitteln für den Öffentlichen PersonennahverkehrBundestag Drucksachen · 8. Februar 2022
- 5. 19/32170 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2019 bis 2022 (28. Subventionsbericht)Bundestag Drucksachen · 25. August 2021
- 6. 20/13778 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13441 - Nutzen und Aufbau der deutschen SubventionspolitikBundestag Drucksachen · 14. November 2024
- 7. 20/8300 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2021 bis 2024 (29. Subventionsbericht)Bundestag Drucksachen · 6. September 2023
- 8. 21/1866 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des StromsteuergesetzesBundestag Drucksachen · 29. September 2025