(1) Die Bundesnetzagentur erlegt Unternehmen, die über beträchtliche Marktmacht verfügen, Verpflichtungen nach den §§ 24 bis 30, 38 oder 49 auf, ändert bestehende Verpflichtungen oder behält diese bei, wenn sie der Ansicht ist, dass das Marktergebnis für die Endnutzer ohne diese Verpflichtungen keinen wirksamen Wettbewerb darstellen würde.
(2) Die Bundesnetzagentur kann auferlegte Verpflichtungen widerrufen. Der Widerruf ist den betroffenen Unternehmen mit angemessener Frist anzukündigen. Die Frist ist so zu bemessen, dass ein geordneter Übergang zur durch den Widerruf ausgelösten Situation ohne die betreffenden Verpflichtungen für die Begünstigten der Verpflichtungen und die Endnutzer sichergestellt ist. Bei der Festsetzung der Frist ist den Bedingungen und Fristen bestehender Zugangsvereinbarungen Rechnung zu tragen.
(3) Die Bundesnetzagentur stellt bei der Auferlegung, Änderung, Beibehaltung oder dem Widerruf von Verpflichtungen nach den Absätzen 1 und 2 (Regulierungsverfügung) sicher, dass die Verpflichtungen
- 1.
- der Art des auf dem relevanten Markt festgestellten Problems entsprechen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung einer durch das GEREK nach Artikel 66 der Richtlinie (EU) 2018/1972 festgestellten länderübergreifenden Nachfrage,
- 2.
- angemessen sind, insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten und des Nutzens der Verpflichtungen und
- 3.
- im Hinblick auf die Ziele des § 2 gerechtfertigt sind.
(4) Die Bundesnetzagentur berücksichtigt in der Regulierungsverfügung für verbindlich erklärte Verpflichtungszusagen nach § 19. Sie berücksichtigt hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der auferlegten Verpflichtung gemäß Absatz 3 mit Blick auf die Verpflichtungszusagen insbesondere
- 1.
- den Nachweis des fairen und angemessenen Charakters der Verpflichtungszusagen,
- 2.
- die Offenheit der Verpflichtungszusagen gegenüber allen Marktteilnehmern,
- 3.
- die rechtzeitige Verfügbarkeit des Zugangs unter fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen, einschließlich der Gleichwertigkeit des Zugangs nach § 24 Absatz 2, auch zu Netzen mit sehr hoher Kapazität, im Vorfeld der Einführung entsprechender Endnutzerdienste und
- 4.
- die allgemeine Angemessenheit der Verpflichtungszusagen, um einen effektiven und nachhaltigen Wettbewerb auf nachgelagerten Märkten zu ermöglichen und den kooperativen Aufbau und die Nutzung von Netzen mit sehr hoher Kapazität im Interesse der Endnutzer zu erleichtern.
(5) Im Falle des § 11 Absatz 5 können Verpflichtungen nach Absatz 1 auf dem benachbarten Markt nur getroffen werden, um die Übertragung der Marktmacht zu unterbinden.
(6) Im Falle des § 11 Absatz 6 legt die Bundesnetzagentur einvernehmlich mit den betroffenen nationalen Regulierungsbehörden fest, welche Verpflichtungen das oder die Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zu erfüllen hat oder haben.
(7) Die Entscheidungen zur Auferlegung, Änderung und Beibehaltung der Verpflichtungen nach Absatz 1 oder zum Widerruf nach Absatz 2 ergehen mit den Maßnahmen nach den §§ 10 und 11 als einheitlicher Verwaltungsakt.
Fachbeiträge • 44
- 1. Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um den Einsatz der VectoringEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 21. September 2018
- 2. Vorgaben zur Entgeltberechnung kein zulässiger Regelungsgegenstand einer telekommunikationsrechtlichen RegulierungsverfügungEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 31. Mai 2018
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- 5. Resale-Zugänge zum Telekom-NetzEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 6. August 2013
- 6. BVerwG 6 C 21.06, Urteil vom 18. April 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 7. BVerwG 6 C 10.13, Beschluss vom 25. Juni 2014Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
- 8. BVerwG 6 C 43.06, Urteil vom 28. November 2007Eingeschränkter Zugriffwww.bverwg.de
Öffentliche Quellen • 11
- 1. 19/168 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2016/2017 mit Sondergutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen!Bundestag Drucksachen · 1. Dezember 2017
- 2. 19/15851 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Telekommunikation der Monopolkommission - Staatliches Augenmaß beim NetzausbauBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2019
- 3. 21/8277 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von TelekommunikationsnetzenBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 4. 19/28865 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26108, 19/26964, 19/27035 Nr. 1.9 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) b) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26117 - Gigabit-Ausbau voranbringen - Upgrade für das Nebenkostenprivileg c) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26531 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Grundversorgung garantieren und digitale Infrastruktur ausbauen d) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26532 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Mittelpunkt stellen e) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26533 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Datenschutz, IT-Sicherheit und Bürgerrechte sichernBundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 5. 19/27441 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei TelemedienBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 6. 20/1620 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2020/2021 mit 12. Sektorgutachten Telekommunikation (2021) der Monopolkommission - Wettbewerb durch UmbruchBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2021
- 7. 19/28844 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26106, 19/26921, 19/27035 1.7 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme b) zu dem Antrag der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26225 - Evaluierung des IT-Sicherheitsgesetzes von 2015 nach Gesetzeslage umsetzen und Ergebnisse im IT-Sicherheitsgesetz 2.0 berücksichtigen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/26226 - IT-Sicherheitsgesetz 2.0 - Planungs- und Rechtssicherheit für Netzbetreiber herstellen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/1328 - IT-Sicherheit stärken, Freiheit erhalten, Frieden sichernBundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 8. 20/3065 - Unterrichtung: Vierundzwanzigstes Hauptgutachten der Monopolkommission Wettbewerb 2022Bundestag Drucksachen · 18. Juli 2022