(1) Die Bundesnetzagentur kann Frequenzbereiche bestimmen, in denen sie Frequenznutzungsrechte zum Handel, zur Vermietung oder zur kooperativen, gemeinsamen Nutzung (Frequenzpooling) freigibt, um flexible Frequenznutzungen zu ermöglichen. Die betroffenen Kreise sind vor der Freigabeentscheidung anzuhören.
(2) Sofern die Bundesnetzagentur eine Freigabeentscheidung nach Absatz 1 Satz 1 trifft, legt sie zeitgleich die Rahmenbedingungen und das Verfahren für den Handel, die Vermietung und das Frequenzpooling fest. Die Rahmenbedingungen und das Verfahren haben insbesondere sicherzustellen, dass
- 1.
- die Effizienz der Frequenznutzung gesteigert oder gewahrt wird,
- 2.
- das ursprüngliche Vergabeverfahren einer Frequenzzuteilung nicht entgegensteht,
- 3.
- keine Verzerrung des Wettbewerbs zu besorgen ist,
- 4.
- die sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die Nutzungsbestimmungen und internationale Vereinbarungen zur Frequenznutzung, eingehalten werden und
- 5.
- die Regulierungsziele nach den §§ 2 und 87 sichergestellt sind.
(3) Erlöse, die aus Maßnahmen nach Absatz 1 erzielt werden, stehen abzüglich der Verwaltungskosten demjenigen zu, der seine Frequenznutzungsrechte Dritten überträgt oder zur Nutzung oder Mitbenutzung überlässt.
(4) Inhaber von Frequenznutzungsrechten informieren die Bundesnetzagentur über ihre Absicht, Frequenznutzungsrechte zu übertragen oder zu vermieten, sowie über die Übertragung oder Vermietung von Frequenznutzungsrechten. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht diese Informationen.
Fachbeiträge • 8
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- 2. Aktuelle Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig und nichtig!Eingeschränkter ZugriffMichael Terhaag · www.aufrecht.de · 2. Dezember 2024
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- 7. Speicherung von Telekommunikations-VerkehrsdatenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 28. September 2012
- 8. Recht & TechnologierechtEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Jens Ferner · https://www.ferner-alsdorf.de/ · 17. Juli 2021
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/11655 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU) - Drucksache 18/11325 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 23. März 2017
- 2. 19/27441 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei TelemedienBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 3. 20/1620 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2020/2021 mit 12. Sektorgutachten Telekommunikation (2021) der Monopolkommission - Wettbewerb durch UmbruchBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2021
- 4. 19/26964 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) - Drucksache 19/26108 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021