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30. Juli 2025
30. Juli 2025
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15. Januar 2026
15. Januar 2026
(1) Ein Endnutzer kann bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten, wenn es zwischen ihm und einem Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zum Streit über einen Sachverhalt kommt, der mit den folgenden Regelungen zusammenhängt:
- 1.
- die §§ 51, 52, 54 bis 67 oder den aufgrund dieser Regelungen getroffenen Festlegungen sowie § 156 oder einer Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 4,
- 2.
- der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (Neufassung) (ABl. L 172 vom 30.6.2012, S. 10), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2017/920 (ABl. L 147 vom 9.6.2017, S. 1) geändert worden ist, oder
- 3.
- Artikel 4 Absatz 1, 2 und 4 und Artikel 5a der Verordnung (EU) 2015/2120.
(2) Das Schlichtungsverfahren endet, wenn
- 1.
- der Schlichtungsantrag zurückgenommen wird,
- 2.
- Endnutzer und Betreiber oder Anbieter sich geeinigt und dies der Bundesnetzagentur mitgeteilt haben,
- 3.
- Endnutzer und Betreiber oder Anbieter übereinstimmend erklären, dass sich der Streit erledigt hat,
- 4.
- die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur dem Endnutzer und dem Betreiber oder Anbieter mitteilt, dass eine Einigung im Schlichtungsverfahren nicht erreicht werden konnte, oder
- 5.
- die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur feststellt, dass Belange nach Absatz 1 nicht mehr berührt sind.
(3) Die Bundesnetzagentur regelt die weiteren Einzelheiten über das Schlichtungsverfahren in einer Schlichtungsordnung, die sie veröffentlicht. Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur muss die Anforderungen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254), das durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, erfüllen. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung übermittelt der Zentralen Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung die Mitteilungen nach § 32 Absatz 3 und 4 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes.
Fachbeiträge • 15
- 1. ImpressumEingeschränkter Zugriffwww.telefonica.de · 22. Mai 2018
- 2. ImpressumEingeschränkter Zugriffwww.telefonica.de · 22. Mai 2018
- 3. Novelle: Was ändert sich für Kommunen?Eingeschränkter ZugriffChristine Konrad · www.aconium.eu · 26. April 2021
- 4. ImpressumEingeschränkter ZugriffM-Net Telekommunikations Gmbh · www.m-net.de · 19. November 2024
- 5. Kostenerstattung für Umlegung von TelekommunikationslinienEingeschränkter ZugriffDr. Sebastian Louven · www.louven.legal · 1. April 2020
- 6. Werbung auf Telekommunikationslinien ohne Sondernutzungserlaubnis zulässigEingeschränkter ZugriffDr. Sebastian Louven · www.louven.legal · 19. Mai 2019
- 7. Errichtung eines Telefonkasten vor dem eigenen Grundstück muss geduldet werdenEingeschränkter Zugriffwww.rechtsanwaelteszk.de · 1. Januar 2012
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Öffentliche Quellen • 17
- 1. 19/5762 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5377 - Stand des Breitbandausbau in Deutschland (Teil 1)Bundestag Drucksachen · 13. November 2018
- 2. 19/168 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2016/2017 mit Sondergutachten der Monopolkommission - Telekommunikation 2017: Auf Wettbewerb bauen!Bundestag Drucksachen · 1. Dezember 2017
- 3. 19/15851 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2018/2019 mit 11. Sektorgutachten Telekommunikation der Monopolkommission - Staatliches Augenmaß beim NetzausbauBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2019
- 4. 19/15365 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. November 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 22. November 2019
- 5. 19/17432 - Kleine Anfrage: Glasfaserausbau in Deutschland durch innovative VerlegetechnikenBundestag Drucksachen · 28. Februar 2020
- 6. 19/20974 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/19984 - Innovativer und flächendeckender Glasfaserausbau in der Stadt und auf dem LandBundestag Drucksachen · 10. Juli 2020
- 7. 19/21141 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/20240 - Abrufe beim Bundesförderprogramm BreitbandausbauBundestag Drucksachen · 20. Juli 2020
- 8. 19/19984 - Kleine Anfrage: Innovativer und flächendeckender Glasfaserausbau in der Stadt und auf dem LandBundestag Drucksachen · 16. Juni 2020