(1) Die Bundesnetzagentur kann Unternehmen verpflichten, anderen Unternehmen Zugang zu ihrem Netz an einem Punkt jenseits des ersten Konzentrations- oder Verteilerpunkts, welcher möglichst endnutzernah liegt, zu gewähren, wenn
- 1.
- die Verpflichtung erforderlich ist, um beträchtliche und anhaltende wirtschaftliche oder physische Hindernisse für eine Replizierbarkeit von Netzelementen, die einer bestehenden oder sich abzeichnenden Marktsituation mit erheblichen Einschränkungen der Wettbewerbsergebnisse für die Endnutzer zugrunde liegen, zu beseitigen und
- 2.
- Verpflichtungen nach § 149 Absatz 6 betreffend den Zugang in Gebäuden oder bis zum ersten Konzentrations- oder Verteilerpunkt sowie Verpflichtungen nach § 13 Absatz 1 nicht ausreichen.
(2) Die Bundesnetzagentur erlegt einem Unternehmen in den folgenden Fällen keine Zugangsverpflichtungen nach Absatz 1 auf:
- 1.
- für ein Netz mit sehr hoher Kapazität, wenn das Unternehmen
- a)
- ein ausschließlich auf der Vorleistungsebene tätiges Unternehmen im Sinne von § 33 ist und
- b)
- tragfähige Zugangsalternativen zu fairen, nichtdiskriminierenden und angemessenen Bedingungen anbietet;
- 2.
- die wirtschaftliche oder finanzielle Tragfähigkeit des Aufbaus neuer Telekommunikationsnetze insbesondere im Rahmen kleiner lokaler Projekte würde durch die Zugangsverpflichtung gefährdet.
(3) Die Maßnahmen nach Absatz 1 müssen fair, objektiv, transparent, verhältnismäßig und nichtdiskriminierend sein.
(4) Für die nach den Absätzen 1 und 2 Satz 2 auferlegten Maßnahmen gelten die Verfahren des § 14 entsprechend. Für die Prüfung der Bundesnetzagentur nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, ob beträchtliche und anhaltende wirtschaftliche oder physische Hindernisse für eine Replizierbarkeit von Netzelementen vorliegen, finden die Fristen des § 14 Absatz 1 entsprechende Anwendung. Die Bundesnetzagentur berücksichtigt bei der Auferlegung der Maßnahmen weitestgehend die Leitlinien des GEREK nach Artikel 61 Absatz 3 Unterabsatz 5 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2018/1972. Sie prüft die erlassenen Maßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Auferlegung auf deren Wirksamkeit und darauf, ob deren Änderung oder Aufhebung angemessen wäre.
Fachbeiträge • 21
- 1. Gigabit-Rahmenregelung 2021: die neuen Spielregeln für den geförderten Glasfaserausbau in grauen Flecken im ÜberblickEingeschränkter Zugriffwww.wr-recht.de · 15. Februar 2021
- 2. TKG-Novelle 2021: Was ändert sich für Netzbetreiber?Eingeschränkter Zugriffwww.wr-recht.de · 5. Juli 2021
- 3. VKU-Stellungnahme zum Entwurf der Bundesregierung für ein TKG-Änderungsgesetz 2026Eingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 9. Juli 2026
- 4. VKU veröffentlicht Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines TKG-Änderungsgesetzes 2026Eingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 9. August 2026
- 5. Regulierungskonzept der BNetzA läutet Ende des Kupferzeitalters ein - Verband unterstützt aktive Gestaltung durch den ReguliererEingeschränkter Zugriffwww.vatm.de · 19. Januar 2026
- 6. Regulierungskonzept der BNetzA läutet Ende des Kupferzeitalters ein - Verband unterstützt aktive Gestaltung durch den ReguliererEingeschränkter Zugriffwww.vatm.de · 19. Januar 2026
- 7. Kupfer-Glas-Migration: Wesentliche Inhalte des Regulierungskonzepts der BNetzA im ÜberblickEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 9. Januar 2026
- 8. Was ist offener Netzzugang?Eingeschränkter ZugriffDr. Sebastian Louven · www.louven.legal · 19. April 2023
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/26108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 2. 20/1620 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2020/2021 mit 12. Sektorgutachten Telekommunikation (2021) der Monopolkommission - Wettbewerb durch UmbruchBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2021
- 3. 19/26964 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) - Drucksache 19/26108 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021
- 4. 20/9837 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2022/2023 mit 13. Sektorgutachten Telekommunikation (2023) der Monopolkommission - Gigabit Ziele durch Wettbewerb erreichen!Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023
- 5. 21/3370 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2024/2025 mit 14.Sektorgutachten der Monopolkommission -Telekommunikation 2025: Mit Wettbewerb zum Binnenmarkt!Bundestag Drucksachen · 9. Dezember 2025
- 6. 21/3484 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen UnionBundestag Drucksachen · 6. Januar 2026
- 7. 21/7868 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des NachrichtendienstrechtsBundestag Drucksachen · 7. September 2026