Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Version
30. Juli 2025
30. Juli 2025
>
Version
15. Januar 2026
15. Januar 2026
(1) Zur Sicherstellung der Frequenzordnung überwacht die Bundesnetzagentur die Frequenznutzung. Soweit es für die Überwachung, insbesondere zur Identifizierung eines Frequenznutzers, erforderlich und angemessen ist, sind die Bediensteten der Bundesnetzagentur befugt, sich Kenntnis von den näheren Umständen eines Telekommunikationsvorgangs zu verschaffen und in besonderen Fällen auch in Aussendungen hineinzuhören. Die durch Maßnahmen nach Satz 2 erlangten Informationen dürfen nur zur Sicherstellung der Frequenzordnung verwendet werden. Abweichend hiervon dürfen Informationen an die zuständigen Behörden übermittelt werden, soweit dies für die Verfolgung einer in § 100a der Strafprozessordnung genannten Straftat erforderlich ist. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes wird nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 eingeschränkt.
(2) Zur Sicherstellung der Frequenzordnung kann die Bundesnetzagentur eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme von Geräten anordnen. Zur Durchsetzung dieser Anordnungen kann nach Maßgabe des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes ein Zwangsgeld von bis zu 500 000 Euro festgesetzt werden.
(3) Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite die von den Mobilfunknetzbetreibern übermittelten Informationen über die tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung.
(4) Zur Veröffentlichung nach Absatz 3 gehören anbieterbezogen insbesondere auch
- 1.
- die lokalen Schwerpunkte von Verbindungsabbrüchen bei der Sprachtelefonie und
- 2.
- der Grad der Versorgung
(5) Die Bundesnetzagentur berichtet erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten der Absätze 3 und 4 und im Anschluss jährlich dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung und dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags über den Zustand der Mobilfunkversorgung insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung bezüglich der in Absatz 4 genannten Aspekte. Gegenstand des Berichts soll zudem der anbieterbezogene Stand der Erfüllung von Nebenbestimmungen im Sinne des § 99 Absatz 3 sein, die mit der Zuteilung von Frequenzen für den Mobilfunk verbunden und zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht bereits vollständig erfüllt sind.
Fachbeiträge • 200
- 1. Aufseher: Fast 70 Jahre späterEingeschränkter ZugriffClaudia Kornmeier · www.lto.de · 18. Mai 2013
- 2. Aufseher: Fast 70 Jahre späterEingeschränkter ZugriffClaudia Kornmeier · www.lto.de · 18. Mai 2013
- 3. - Rechtsanwältin Stefanie HagendorffEingeschränkter ZugriffStefanie Hagendorff · www.it-fachanwaeltin.de · 3. Oktober 2026
- 4. Streit um Strafverschärfung bei K.O.-TropfenEingeschränkter ZugriffHasso Suliak · www.lto.de · 23. September 2026
- 5. Anhörungsbogen & mündliche AnhörungEingeschränkter ZugriffSascha Münch · www.sos-verkehrsrecht.de · 19. Februar 2019
- 6. Anhörungsbogen & mündliche AnhörungEingeschränkter ZugriffSascha Münch · www.sos-verkehrsrecht.de · 19. Februar 2019
- 7. Aufklärung à la von SchirachEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Ingeborg Puppe · www.lto.de · 25. Mai 2019
- 8. Aufklärung à la von SchirachEingeschränkter ZugriffProf. Dr. Ingeborg Puppe · www.lto.de · 25. Mai 2019
Öffentliche Quellen • 12
- 1. 21/8277 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von TelekommunikationsnetzenBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 2. 19/28865 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26108, 19/26964, 19/27035 Nr. 1.9 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) b) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26117 - Gigabit-Ausbau voranbringen - Upgrade für das Nebenkostenprivileg c) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26531 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Grundversorgung garantieren und digitale Infrastruktur ausbauen d) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26532 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Mittelpunkt stellen e) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26533 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Datenschutz, IT-Sicherheit und Bürgerrechte sichernBundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 3. 19/27441 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei TelemedienBundestag Drucksachen · 9. März 2021
- 4. 20/1679 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Mai 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Mai 2022
- 5. 20/463 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/347 - Festlegung zukunftstauglicher Mobilfunkausbauziele für die Frequenzvergabe 2022/2023Bundestag Drucksachen · 20. Januar 2022
- 6. 20/347 - Kleine Anfrage: Festlegung zukunftstauglicher Mobilfunkausbauziele für die Frequenzvergabe 2022/2023Bundestag Drucksachen · 30. Dezember 2021
- 7. 20/1817 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Mai 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. Mai 2022
- 8. 20/9837 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2022/2023 mit 13. Sektorgutachten Telekommunikation (2023) der Monopolkommission - Gigabit Ziele durch Wettbewerb erreichen!Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023