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6. Dezember 2025
6. Dezember 2025
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15. Januar 2026
15. Januar 2026
(1) Gibt der Eigentümer oder Betreiber des öffentlichen Versorgungsnetzes kein Angebot über die Mitnutzung ab, so hat er innerhalb der in § 138 Absatz 2 Satz 1 genannten Frist dem Antragsteller nachzuweisen, dass einer Mitnutzung objektive, transparente und verhältnismäßige Gründe entgegenstehen.
(2) Der Antrag auf Mitnutzung darf nur abgelehnt werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- 1.
- die fehlende technische Eignung der passiven Netzinfrastrukturen für die beabsichtigte Unterbringung der Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität,
- 2.
- der zum Zeitpunkt des Antragseingangs fehlende oder der zukünftig fehlende Platz für die beabsichtigte Unterbringung der Komponenten von Netzen mit sehr hoher Kapazität im öffentlichen Versorgungsnetz; den zukünftig fehlenden Platz hat der Eigentümer oder Betreiber des öffentlichen Versorgungsnetzes anhand der Investitionsplanung für die nächsten fünf Jahre ab Antragstellung konkret darzulegen,
- 3.
- konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die beantragte Mitnutzung die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit gefährdet, wobei von konkreten Anhaltspunkten für die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auszugehen ist, soweit Teile öffentlicher Versorgungsnetze betroffen sind, die durch den Bund zur Verwirklichung einer sicheren Behördenkommunikation genutzt werden,
- 4.
- konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die beantragte Mitnutzung die Integrität oder Sicherheit bereits bestehender öffentlicher Versorgungsnetze, insbesondere nationaler kritischer Anlagen, gefährdet; bei kritischen Anlagen liegen konkrete Anhaltspunkte für eine solche Gefährdung vor, soweit von dem Antrag Teile einer kritischen Anlage, insbesondere die Informationstechnik kritischer Anlagen, betroffen sind, die nachweislich besonders schutzbedürftig und für die Funktionsfähigkeit kritischer Anlagen maßgeblich sind, und der Betreiber die Mitnutzung im Rahmen der ihm durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes auferlegten Schutzpflichten nicht durch verhältnismäßige Maßnahmen ermöglichen kann,
- 5.
- Anhaltspunkte für eine zu erwartende erhebliche Störung des Versorgungsdienstes durch die geplanten Telekommunikationsdienste,
- 6.
- die Verfügbarkeit tragfähiger Alternativen zur beantragten Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen, soweit der Eigentümer oder Betreiber des öffentlichen Versorgungsnetzes diese Alternativen anbietet, sie sich für die Bereitstellung von Netzen mit sehr hoher Kapazität eignen und die Mitnutzung zu fairen und angemessenen Bedingungen gewährt wird; als Alternativen können geeignete Vorleistungsprodukte für Telekommunikationsdienste, der Zugang zu bestehenden Telekommunikationsnetzen oder die Mitnutzung anderer als der beantragten passiven Netzinfrastrukturen angeboten werden,
- 7.
- der Überbau von bestehenden Glasfasernetzen, die einen diskriminierungsfreien, offenen Netzzugang zur Verfügung stellen.
Fachbeiträge • 6
- 1. Telekommunikationsgesetz Teil 4 EinteilungEingeschränkter ZugriffStephan Schmidt Melanie Jungbluth · www.brennecke-rechtsanwaelte.de · 1. Januar 2000
- 2. VKU-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein TKG-Änderungsgesetz 2026Eingeschränkter Zugriffwww.vku.de · 4. Januar 2026
- 3. Glasfaserausbau: Synergie vs. StrategieEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 17. September 2026
- 4. BVerwG: Entscheidung über Mitnutzung eines LeerrohrsEingeschränkter ZugriffAndreas Neumann · www.kochneumann.de · 16. Juli 2025
- 5. Beschleunigter Glasfaserausbau (1) - Die Mitnutzung nach § 138 TKGEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 17. September 2026
- 6. Was ist offener Netzzugang?Eingeschränkter ZugriffDr. Sebastian Louven · www.louven.legal · 19. April 2023
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 21/8277 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von TelekommunikationsnetzenBundestag Drucksachen · 30. September 2026
- 2. 19/26108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 3. 19/26964 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) - Drucksache 19/26108 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021
- 4. 20/9837 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2022/2023 mit 13. Sektorgutachten Telekommunikation (2023) der Monopolkommission - Gigabit Ziele durch Wettbewerb erreichen!Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023
- 5. 20/13171 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Telekommunikationsnetzen (TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz)Bundestag Drucksachen · 2. Oktober 2024
- 6. 21/5274 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/4829 - Stand und Steuerung des Glasfaser-, Mobilfunk- und satellitengestützten Breitbandausbaus in DeutschlandBundestag Drucksachen · 7. April 2026