(1) Hat ein Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vorbehalten, einen Vertrag einseitig zu ändern und ändert er die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Endnutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die Änderungen sind
- 1.
- ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers,
- 2.
- rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Endnutzer oder
- 3.
- unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben.
(2) Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste müssen Endnutzer mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate, bevor eine Vertragsänderung nach Absatz 1 Satz 1 wirksam werden soll, klar und verständlich auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes unterrichten:
- 1.
- den Inhalt und den Zeitpunkt der Vertragsänderung und
- 2.
- ein bestehendes Kündigungsrecht des Endnutzers nach Absatz 1 Satz 1 bis 3.
(3) Anbieter beraten die Endnutzer hinsichtlich des für den jeweiligen Endnutzer besten Tarifs in Bezug auf ihre Dienste. Sie berücksichtigen hierbei insbesondere den Umfang der vom Endnutzer aktuell vertraglich vereinbarten Dienste, insbesondere in Bezug auf das enthaltene Datenvolumen. Anbieter erteilen Endnutzern Informationen über den hiernach ermittelten besten Tarif mindestens einmal pro Jahr.
(4) Im Falle von
- 1.
- erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder
- 2.
- anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme eines Internetzugangsdienstes,
(5) Die Bundesnetzagentur kann die unbestimmten Begriffe der erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 sowie der anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 nach Anhörung der betroffenen Kreise durch Allgemeinverfügung konkretisieren.
Fachbeiträge • 47
- 1. Blog - Seite 2 - Koch & NeumannEingeschränkter ZugriffAndreas Neumann · www.kochneumann.de · 15. Mai 2026
- 2. EuGH stärkt Rechte von Endnutzern bei InternetverträgenEingeschränkter ZugriffTap · www.lto.de · 10. September 2026
- 3. TKG-Novelle 2021: Was ändert sich für Netzbetreiber?Eingeschränkter Zugriffwww.wr-recht.de · 5. Juli 2021
- 4. Leitungen Medienrecht – paragraf.infoEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 30. November 2003
- 5. Grundstücke / Immobilien ArchivesEingeschränkter Zugriffwww.paragraf.info · 3. September 2002
- 6. Bundesgerichtshof zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für telekommunikative ZweckeEingeschränkter ZugriffHagen Döhl · www.paragraf.info · 21. März 2002
- 7. Am 1. Dezember 2021 ist das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft getretenEingeschränkter ZugriffRedaktion · www.wettbewerbszentrale.de · 1. Dezember 2021
- 8. EuGH zu VertragsänderungenEingeschränkter ZugriffStefan Lutz, Ll.M · https://datenschutz-rv.de/blog/ · 14. September 2026
Öffentliche Quellen • 21
- 1. 19/3345 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 10/2901 - Komplettabschaltungen im terrestrischen digitalen Fernsehrundfunk im Zuge der Umstellung auf DVB-T2Bundestag Drucksachen · 9. Juli 2018
- 2. 19/6547 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des BDBOS-GesetzesBundestag Drucksachen · 17. Dezember 2018
- 3. 19/6970 - Unterrichtung: Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2018Bundestag Drucksachen · 14. Januar 2019
- 4. 19/10990 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10659 - Waldbrandgefahren in DeutschlandBundestag Drucksachen · 19. Juni 2019
- 5. 19/20197 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Juni 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 19. Juni 2020
- 6. 19/28865 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/26108, 19/26964, 19/27035 Nr. 1.9 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) b) zu dem Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 19/26117 - Gigabit-Ausbau voranbringen - Upgrade für das Nebenkostenprivileg c) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26531 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Grundversorgung garantieren und digitale Infrastruktur ausbauen d) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26532 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Mittelpunkt stellen e) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/26533 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz - Datenschutz, IT-Sicherheit und Bürgerrechte sichernBundestag Drucksachen · 21. April 2021
- 7. 19/26108 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 25. Januar 2021
- 8. 19/26964 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) - Drucksache 19/26108 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021