(1) Stellt die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Überwachung gemäß § 157 Absatz 1 und § 158 Absatz 2 fest, dass einer der nachfolgenden Umstände vorliegt, so veröffentlicht sie innerhalb von zwei Monaten nach erstmaliger Kenntniserlangung diese Feststellung:
- 1.
- eine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz 2 wird weder aktuell noch in objektiv absehbarer Zeit angemessen, ausreichend oder nach § 158 Absatz 1 zu einem erschwinglichen Endnutzerpreis erbracht,
- 2.
- es ist zu besorgen, dass eine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz 2 zukünftig nicht mehr gewährleistet sein wird.
(2) Stellt die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Feststellung nach Absatz 1 in dem von der Feststellung umfassten Gebiet einen tatsächlichen Bedarf für eine Versorgung mit den nach § 157 Absatz 2 mindestens verfügbaren Telekommunikationsdiensten fest, kündigt sie mit der Veröffentlichung der Unterversorgungsfeststellung an, nach den Vorschriften des § 161 Absatz 2 vorzugehen, sofern kein Unternehmen innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Unterversorgungsfeststellung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Bundesnetzagentur zusagt, sich zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz 2 und § 158 Absatz 1 ohne Ausgleich nach § 162 zu verpflichten.
Fachbeiträge • 3
- 1. TKG-Novelle 2021: Was ändert sich für Netzbetreiber?Eingeschränkter Zugriffwww.wr-recht.de · 5. Juli 2021
- 2. Kein Anspruch auf Feststellung der Unterversorgung mit TelekommunikationsdienstleistungenEingeschränkter Zugriffwww.roedl.com · 17. September 2026
- 3. Medienrecht, Kulturrecht und öffentliches RechtEingeschränkter ZugriffJohannes Gutenberg-Universität Mainz · www.jura.uni-mainz.de
Öffentliche Quellen • 15
- 1. 20/1681 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/1448 - Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Versorgung mit TelekommunikationsdienstleistungenBundestag Drucksachen · 6. Mai 2022
- 2. 20/1620 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2020/2021 mit 12. Sektorgutachten Telekommunikation (2021) der Monopolkommission - Wettbewerb durch UmbruchBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2021
- 3. 19/26964 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) - Drucksache 19/26108 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 24. Februar 2021
- 4. 20/9436 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/9083 - Aktueller Stand der Umsetzung des "Rechts auf schnelles Internet" (Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung)Bundestag Drucksachen · 21. November 2023
- 5. 20/6628 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6282 - Stand der Umsetzung der TelekommunikationsmindestversorgungsverordnungBundestag Drucksachen · 27. April 2023
- 6. 20/8044 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/7795 - Aktueller Stand der Umsetzung des "Rechts auf schnelles Internet" (Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung)Bundestag Drucksachen · 17. August 2023
- 7. 20/10683 - Große Anfrage: Umsetzung des "Rechts auf schnelles Internet" (TK-Mindestversorgungsverordnung - TKMV)Bundestag Drucksachen · 15. März 2024
- 8. 20/9837 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur - Telekommunikation 2022/2023 mit 13. Sektorgutachten Telekommunikation (2023) der Monopolkommission - Gigabit Ziele durch Wettbewerb erreichen!Bundestag Drucksachen · 12. Dezember 2023