(1) Der öffentliche Auftraggeber legt das erforderliche Sicherheitsniveau für die elektronischen Mittel fest. Elektronische Mittel, die von dem öffentlichen Auftraggeber für den Empfang von Angeboten, Teilnahmeanträgen und Interessensbestätigungen sowie von Plänen und Entwürfen für Planungswettbewerbe verwendet werden, müssen gewährleisten, dass
- 1.
- die Uhrzeit und der Tag des Datenempfangs genau zu bestimmen sind,
- 2.
- kein vorfristiger Zugriff auf die empfangenen Daten möglich ist,
- 3.
- der Termin für den erstmaligen Zugriff auf die empfangenen Daten nur von den Berechtigten festgelegt oder geändert werden kann,
- 4.
- nur die Berechtigten Zugriff auf die empfangenen Daten oder auf einen Teil derselben haben,
- 5.
- nur die Berechtigten nach dem festgesetzten Zeitpunkt Dritten Zugriff auf die empfangenen Daten oder auf einen Teil derselben einräumen dürfen,
- 6.
- empfangene Daten nicht an Unberechtigte übermittelt werden und
- 7.
- Verstöße oder versuchte Verstöße gegen die Anforderungen gemäß den Nummern 1 bis 6 eindeutig festgestellt werden können.
(2) Die elektronischen Mittel, die von dem öffentlichen Auftraggeber für den Empfang von Angeboten, Teilnahmeanträgen und Interessensbestätigungen sowie von Plänen und Entwürfen für Planungswettbewerbe genutzt werden, müssen über eine einheitliche Datenaustauschschnittstelle verfügen. Es sind die jeweils geltenden Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards der Informationstechnik gemäß § 3 Absatz 1 des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern vom 1. April 2010 zu verwenden.
Fachbeiträge • 9
- 1. Keine Maßanfertigung für BieterEingeschränkter ZugriffRedakteur · www.abante.de · 18. Juli 2025
- 2. Neubekanntmachung des Thüringer Vergabegesetzes - Erweiterung der Verpflichtungen zur E-VergabeEingeschränkter Zugriffwww.schickerthies.de · 13. Februar 2020
- 3. BGH: Werden bei der Einreichung des Angebots nicht die konkret vorgegebenen elektronischen Mittel verwendet, ist das Angebot als nicht formgerecht auszuschließen!Eingeschränkter Zugriffwww.avocado.de · 1. August 2024
- 4. OLG Düsseldorf nimmt erneut zu den Voraussetzungen eines Inhouse-Geschäfts StellungEingeschränkter Zugriffwww.avocado.de · 12. Februar 2004
- 5. BGH: Werden bei der Einreichung des Angebots nicht die konkret vorgegebenen elektronischen Mittel verwendet, ist das Angebot als nicht formgerecht auszuschließen!Eingeschränkter Zugriffwww.avocado.de · 1. August 2024
- 6. VK Südbayern: Angebotsöffnung durch Beschaffungsdienstleister (doch) möglich!Eingeschränkter Zugriffwww.avocado.de · 1. Oktober 2023
- 7. Angebotsöffnung kann auch von Dritten vorgenommen werdenEingeschränkter ZugriffZentrum Für Osteuropa · www.ggsc.de · 12. Januar 2022
- 8. Die „e-Vergabe“ im Verordnungsentwurf des Bundeministeriums für Wirtschaft und EnergieEingeschränkter Zugriffwww.heuking.de · 16. Dezember 2015
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/6118 - Verordnung: Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare ("eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche AnforderungenBundestag Drucksachen · 22. März 2023