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28. November 2003
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8. November 2006
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23. Oktober 2024
23. Oktober 2024
(1) Die Tarifvertragsparteien sind verpflichtet, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales innerhalb eines Monats nach Abschluß kostenfrei die Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift sowie zwei weitere Abschriften eines jeden Tarifvertrags und seiner Änderungen zu übersenden; sie haben ihm das Außerkrafttreten eines jeden Tarifvertrags innerhalb eines Monats mitzuteilen. Sie sind ferner verpflichtet, den obersten Arbeitsbehörden der Länder, auf deren Bereich sich der Tarifvertrag erstreckt, innerhalb eines Monats nach Abschluß kostenfrei je drei Abschriften des Tarifvertrags und seiner Änderungen zu übersenden und auch das Außerkrafttreten des Tarifvertrags innerhalb eines Monats mitzuteilen. Erfüllt eine Tarifvertragspartei die Verpflichtungen, so werden die übrigen Tarifvertragsparteien davon befreit.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Absatz 1 einer Übersendungs- oder Mitteilungspflicht nicht, unrichtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig genügt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Behörde, der gegenüber die Pflicht nach Absatz 1 zu erfüllen ist.
Fachbeiträge • 88
- 1. BAG, Urteil v. 04.05.2010Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 4. Mai 2010
- 2. BAG, Urteil v. 16.10.2007Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 16. Oktober 2007
- 3. BAG, Urteil v. 21.11.2012Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 21. November 2012
- 4. BAG, Urteil v. 19.09.2007Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 19. September 2007
- 5. und MitteilungspflichtEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. Mai 2020
- 6. BAG, Urteil v. 12.12.2007Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 12. Dezember 2007
- 7. und MitteilungspflichtEingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 20. Mai 2020
- 8. BAG, Urteil v. 25.09.2013Eingeschränkter Zugriffwww.nwb.de · 25. September 2013
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 18/10631 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz - SokaSiG)Bundestag Drucksachen · 13. Dezember 2016
- 2. 18/12510 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der tarifvertraglichen Sozialkassenverfahren und zur Änderung des ArbeitsgerichtsgesetzesBundestag Drucksachen · 30. Mai 2017
- 3. 19/10041 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Mai 2019 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 10. Mai 2019
- 4. 19/19371 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von DienstleistungenBundestag Drucksachen · 20. Mai 2020