(1) Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel
- 1.
- von den ersten 35 000 Euro der Insolvenzmasse 40 Prozent,
- 2.
- von dem Mehrbetrag bis zu 70 000 Euro 26 Prozent,
- 3.
- von dem Mehrbetrag bis zu 350 000 Euro 7,5 Prozent,
- 4.
- von dem Mehrbetrag bis zu 700 000 Euro 3,3 Prozent,
- 5.
- von dem Mehrbetrag bis zu 35 000 000 Euro 2,2 Prozent,
- 6.
- von dem Mehrbetrag bis zu 70 000 000 Euro 1,1 Prozent,
- 7.
- von dem Mehrbetrag bis zu 350 000 000 Euro 0,5 Prozent,
- 8.
- von dem Mehrbetrag bis zu 700 000 000 Euro 0,4 Prozent,
- 9.
- von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,2 Prozent.
(2) Haben in dem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, so soll die Vergütung in der Regel mindestens 1 400 Euro betragen. Von 11 bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 210 Euro. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um 140 Euro.
Fachbeiträge • 28
- 1. Braucht Deutschland ein Gesetz zur Insolvenzverfahrensbeschleunigung?Eingeschränkter ZugriffDgkorff · www.grafkerssenbrock.com · 13. Mai 2026
- 2. InsolvenzgläubigerEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 19. März 2025
- 3. Insolvenzverwaltervergütung 2Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. Juni 2014
- 4. Zustellungen durch den Insolvenzverwalter - und ihre KostenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 13. Juli 2015
- 5. RefE des VRUGEingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 3. März 2023
- 6. Leitsätze für ein künftiges Vergütungsrecht - vorgestellt auf dem Deutschen Insolvenzverwalterkongress 2023Eingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 10. November 2023
- 7. RegE eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der JustizEingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 10. Mai 2024
- 8. Gemeinsame Reformvorschläge von NIVD und VID zur Reform der Insolvenzrechtlichen VergütungsverordnungEingeschränkter Zugriffwww.vid.de · 19. November 2019
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020