(1) Die Industrie- und Handelskammern haben, soweit nicht die Zuständigkeit der Organisationen des Handwerks nach Maßgabe der Handwerksordnung oder die Zuständigkeit der Kammern der freien Berufe in Bezug auf die Berufspflichten ihrer Mitglieder gegeben ist, die Aufgaben:
- 1.
- das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirks, einschließlich der Gesamtverantwortung der gewerblichen Wirtschaft, die auch Ziele einer nachhaltigen Entwicklung umfassen kann, auf regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene wahrzunehmen,
- 2.
- für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirks zu wirken,
- 3.
- für die Wahrung von Anstand und Sitte der ehrbaren Kaufleute, einschließlich deren sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung, zu wirken
- 1.
- durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten,
- 2.
- das Recht, zu den im Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden liegenden wirtschaftspolitischen Angelegenheiten ihres Bezirks in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren sowie gegenüber der Öffentlichkeit Stellung zu nehmen.
- 1.
- indem im Rahmen der Kommunikation auf abweichende Positionen hingewiesen wird und
- 2.
- abweichende Stellungnahmen in zumutbarer Form öffentlich zugänglich gemacht werden.
(2) Die Industrie- und Handelskammern können Anlagen und Einrichtungen, die der Förderung der gewerblichen Wirtschaft oder einzelner Gewerbezweige dienen, begründen, unterhalten und unterstützen sowie Maßnahmen zur Förderung und Durchführung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsbildung unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Berufsbildungsgesetzes, treffen.
(2a) Die Industrie- und Handelskammern können allein oder zusammen mit anderen Kammern für die gewerbliche Wirtschaft Maßnahmen zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung treffen, insbesondere Schiedsgerichte und andere Einrichtungen der alternativen Konfliktlösung begründen, unterhalten und unterstützen. § 111 Absatz 2 des Arbeitsgerichtsgesetzes bleibt unberührt. Die Industrie- und Handelskammern können zudem die ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirks zu Fragen der Früherkennung von Unternehmenskrisen und deren Bewältigung beraten.
(3) Den Industrie- und Handelskammern obliegt die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, soweit nicht Rechtsvorschriften diese Aufgaben anderen Stellen zuweisen.
(3a) Die Länder können durch Gesetz den Industrie- und Handelskammern die Aufgaben einer einheitlichen Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes übertragen. Das Gesetz regelt, welche Aufgabenbereiche von der Zuweisung erfasst sind. Dabei kann das Gesetz vorsehen, dass die Industrie- und Handelskammern auch für nicht Kammerzugehörige tätig werden. Das Gesetz regelt auch die Aufsicht.
(3b) Die Länder können den Industrie- und Handelskammern durch Gesetz ermöglichen, sich an Einrichtungen zu beteiligen, die die Aufgaben einer einheitlichen Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes erfüllen.
(4) Weitere Aufgaben können den Industrie- und Handelskammern durch Gesetz oder Rechtsverordnung übertragen werden.
(5) Nicht zu den Aufgaben nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 gehören die grundrechtlich geschützten Aufgabenbereiche der Vereinigungen im Sinne des Artikels 9 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes, insbesondere die Aufgabenbereiche der Tarifpartner sowie die arbeitsgerichtliche Vertretung von Unternehmen. Zudem sind Stellungnahmen ausgeschlossen zu sozial- und arbeitsmarktpolitischen Fragen, soweit diese in der ausschließlichen Entscheidungszuständigkeit der Gremien der sozialen Selbstverwaltung liegen.
Fachbeiträge • 25
- 1. Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der IndustrieEingeschränkter ZugriffPressemitteilung · www.michael-kirchhoff.com · 2. August 2017
- 2. Gebühren der IHK Frankfurt am MainEingeschränkter ZugriffIhk Frankfurt Am Main · www.frankfurt-main.ihk.de · 1. Februar 2026
- 3. Datenschutz und rechtliche HinweiseEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Juli 2026
- 4. Datenschutz und rechtliche HinweiseEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Juli 2026
- 5. Datenschutz und rechtliche HinweiseEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Juli 2026
- 6. Gebühren der IHK Frankfurt am MainEingeschränkter ZugriffIhk Frankfurt Am Main · www.frankfurt-main.ihk.de · 1. Februar 2026
- 7. Datenschutz und rechtliche HinweiseEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Juli 2026
- 8. Datenschutz und rechtliche HinweiseEingeschränkter Zugriffwww.frankfurt-main.ihk.de · 1. Juli 2026
Öffentliche Quellen • 14
- 1. 19/17288 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher KörperschaftenBundestag Drucksachen · 19. Februar 2020
- 2. 19/25598 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/25055 - Politische Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern sowie des Deutschen Industrie- und HandelskammertagsBundestag Drucksachen · 22. Dezember 2020
- 3. 19/25055 - Kleine Anfrage: Politische Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern sowie des Deutschen Industrie- und HandelskammertagsBundestag Drucksachen · 9. Dezember 2020
- 4. 19/24181 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG)Bundestag Drucksachen · 9. November 2020
- 5. 19/25303 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/24181, 19/24903, 19/25170 Nr. 1.7 - Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz - SanInsFoG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Thomae, Judith Skudelny, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/20560 - Unverschuldete Insolvenzen vermeiden und überlebensfähige Unternehmen sichern - Für ein modernes und effizientes Restrukturierungsrecht c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Manuela Rottmann, Claudia Müller, Katharina Dröge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/24379 - Coronabedingte Insolvenzen vermeiden - Ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren für kleine und mittlere UnternehmenBundestag Drucksachen · 15. Dezember 2020
- 6. 19/18767 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/17288 -. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher KörperschaftenBundestag Drucksachen · 23. April 2020
- 7. 19/24226 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze (Registermodernisierungsgesetz - RegMoG)Bundestag Drucksachen · 11. November 2020
- 8. 19/24118 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. November 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. November 2020