Version
1. August 2013
1. August 2013
>
Version
1. Oktober 2021
1. Oktober 2021
>
Version
2. Februar 2026
2. Februar 2026
Wichtiger Hinweis: Die für Artikel vor dem 3. Februar 2026 angezeigten Inkrafttretensdaten können vereinzelt ungenau sein. Bitte beachten Sie, dass der Gesetzestext selbst auf dem neuesten Stand ist und verlässlich verwendet werden kann.
Ist Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung (Gebühr 1000 Nummer 2 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 50 Prozent des Anspruchs.
Fachbeiträge • 18
- 1. Neues in RVG und BRAO: Die aktuellen Änderungen - mit Tipps für die PraxisEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 20. September 2021
- 2. Neues in RVG und BRAO: Die aktuellen Änderungen - mit Tipps für die PraxisEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 20. September 2021
- 3. Neues in RVG und BRAO: Die aktuellen Änderungen - mit Tipps für die PraxisEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 20. September 2021
- 4. Neues in RVG und BRAO: Die aktuellen Änderungen - mit Tipps für die PraxisEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 20. September 2021
- 5. Referentenentwurf: Verbesserung des Verbraucherschutzes im InkassorechtEingeschränkter Zugriffwww.brak.de · 25. September 2019
- 6. Scharfe Kritik an geplanter „Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“Eingeschränkter Zugriffwww.brak.de · 11. Juni 2019
- 7. Neues in RVG und BRAO: Die aktuellen Änderungen - mit Tipps für die PraxisEingeschränkter Zugriffanwaltverein.de · 20. September 2021
- 8. Inkassokosten werden gesenkt – Auch Anwaltschaft betroffenEingeschränkter Zugriffanwaltsblatt.anwaltverein.de · 18. Dezember 2020