(1) Unbeschadet der bestehenden Meldepflichten errichtet die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung ein System zur Annahme von Hinweisen über potentielle oder tatsächliche Verstöße gegen Gesetze, Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und sonstige Vorschriften sowie Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, hinsichtlich derer es die Aufgabe der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung ist, deren Einhaltung zu überwachen. Die Hinweise können auch anonym abgegeben werden.
(2) Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung darf die Identität einer Person, die einen Hinweis erstattet hat, nur mit ausdrücklicher Einwilligung der hinweisgebenden Person bekanntgeben. Satz 1 gilt nicht, wenn eine Weitergabe der Information an Behörden und Gerichte im Kontext weiterer Ermittlungen oder nachfolgender Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren aufgrund eines Gesetzes erforderlich ist oder die Offenlegung durch einen Gerichtsbeschluss oder in einem Gerichtsverfahren angeordnet wird.
(3) Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung berichtet in ihrer jährlichen Statistik gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 in abgekürzter oder zusammengefasster Form über die im Berichtszeitraum eingegangenen Hinweise.
(4) Das Informationsfreiheitsgesetz findet auf die Vorgänge nach dem Hinweisannahmeverfahren keine Anwendung.
(5) Wegen eines Hinweises nach Absatz 1 darf die hinweisgebende Person weder nach arbeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Vorschriften verantwortlich gemacht noch zum Ersatz von Schäden herangezogen werden, es sei denn, der Hinweis ist vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahr abgegeben worden.
(6) Die Berechtigung zur Abgabe von Hinweisen nach Absatz 1 durch Mitarbeiter, die bei betroffenen Personen oder Personengesellschaften beschäftigt sind, darf vertraglich nicht eingeschränkt werden. Entgegenstehende Vereinbarungen sind unwirksam.
(7) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Auswärtigen Amt nähere Einzelheiten über Inhalt, Art, Umfang und Form der Hinweise von Verstößen zu regeln. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Auswärtigen Amt auf die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung übertragen.
Fachbeiträge • 3
- 1. Zweites Sanktionsdurchsetzungsgesetz soll noch dieses Jahr verabschiedet werdenEingeschränkter Zugriffwww.blomstein.com · 11. April 2022
- 2. Sorge um die anwaltliche Schweigepflicht - das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II und die neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)Eingeschränkter ZugriffElena Stelzer · www.pfordtebosbach.de · 8. Februar 2023
- 3. Entwurf für ein zweites Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SDG II)Eingeschränkter Zugriffwww.gvw.com · 9. November 2022
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 20/4727 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP - Drucksache 20/4326 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/4534, 20/4687 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) c) zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 20/4314 - Sanktionierte russische Oligarchen schnellstens wirksam zur Verantwortung ziehen und Zollpolizei schaffenBundestag Drucksachen · 30. November 2022
- 2. 20/4326 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II)Bundestag Drucksachen · 8. November 2022
- 3. 20/4687 - Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen (Sanktionsdurchsetzungsgesetz II) - Drucksache 20/4534 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. November 2022
- 4. 20/8378 - Kleine Anfrage: Umgehung des Einfuhrverbots russischer Holzprodukte über China, Kasachstan, Kirgisistan und der TürkeiBundestag Drucksachen · 18. September 2023
- 5. 20/6852 - Kleine Anfrage: Zwischenbilanz der Sanktionierung Russlands infolge des Angriffskrieges gegen die UkraineBundestag Drucksachen · 17. Mai 2023
- 6. 20/7219 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/6852 - Zwischenbilanz der Sanktionierung Russlands infolge des Angriffskrieges gegen die UkraineBundestag Drucksachen · 12. Juni 2023
- 7. 20/8685 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8378 - Umgehung des Einfuhrverbots russischer Holzprodukte über China, Kasachstan, Kirgisistan und der TürkeiBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023