(1) Die Maut kann auch nachträglich durch Bescheid von jedem Mautschuldner der jeweiligen mautpflichtigen Straßenbenutzung erhoben werden. Der Bescheid kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Dem Betreiber kann die nachträgliche Erhebung der Maut für die Fälle übertragen werden, in denen er nach § 7 Absatz 1 Satz 3 eine Benutzung einer mautpflichtigen Straße im Sinne des § 1 feststellt und die geschuldete Maut nicht entrichtet und nicht im Rahmen der Kontrolle gemäß § 7 Absatz 7 erhoben wurde. Widerspruchsbehörde ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität.
(2) Kann im Verwaltungsverfahren über die nachträgliche Mauterhebung die tatsächliche Wegstrecke der Benutzung mautpflichtiger Straßen im Sinne des § 1 nicht festgestellt werden, wird eine Maut erhoben, die einer Wegstrecke von 500 Kilometern auf mautpflichtigen Straßen im Sinne des § 1 entspricht. Im Falle des Satzes 1 wird beim Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten der Betrag nach Anlage 1 Nummer 1 Buchstabe d, beim Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskosten der Betrag nach Anlage 1 Nummer 2 Buchstabe a Kategorie F sowie beim Mautteilsatz für Kosten für verkehrsbedingte Kohlenstoffdioxid-Emissionen der Betrag nach Anlage 1 Nummer 4 Buchstabe a zugrunde gelegt, es sei denn, der Mautschuldner kann nachweisen, dass eine günstigere Fallgruppe vorliegt. Beim Mautteilsatz für die Lärmbelastungskosten kommt der Betrag nach Anlage 1 Nummer 3 zur Anwendung. Eine nachträgliche Mauterhebung entfällt, soweit der Mautschuldner nachweislich die ihm obliegenden Pflichten bei der Mautentrichtung erfüllt hat.
Fachbeiträge • 1
- 1. Strecken, Berechnung und KostenEingeschränkter ZugriffMathias Voigt · https://www.anwalt.org/ratgeber · 24. Februar 2024
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 20/4655 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für GüterverkehrBundestag Drucksachen · 28. November 2022
- 2. 19/27522 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen MautdienstesBundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 3. 20/12677 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. August 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. August 2024