Sofern nach dieser Verordnung Führungspositionen ab Ebene der Referatsleitung erfasst werden sollen, sind die entsprechenden Daten zur besseren Vergleichbarkeit gemäß den nachfolgenden Kategorien zu erfassen:
- 1.
- Führungspositionen im gehobenen Dienst und entsprechend für Tarifbeschäftigte ab Ebene der Referatsleitung, jedoch nur ab Besoldungsgruppe A 12, im Anwendungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst ab Entgeltgruppe E 12, ansonsten ab entsprechenden Entgeltgruppen;
- 2.
- Führungspositionen im höheren Dienst und entsprechend für Tarifbeschäftigte und außertariflich Beschäftigte in allen Dienststellen, die keine obersten Bundesbehörden sind, ab Ebene der Referatsleitung, jedoch nur ab Besoldungsgruppe A 15, im Anwendungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst ab Entgeltgruppe E 15, ansonsten ab entsprechendem Entgelt;
- 3.
- Führungspositionen im höheren Dienst und entsprechend für außertariflich Beschäftigte in obersten Bundesbehörden ab Ebene der Referatsleitung, jedoch nur ab Besoldungsgruppe A 16 oder ab entsprechendem Entgelt.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/26689 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen DienstBundestag Drucksachen · 15. Februar 2021
- 2. 19/27530 - Unterrichtung: Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie - Weiterentwicklung 2021Bundestag Drucksachen · 11. März 2021
- 3. 21/1234 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. August 2025 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 15. August 2025
- 4. 21/3900 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung zum Bundesgleichstellungsgesetz für den Berichtzeitraum 2021 bis 2024Bundestag Drucksachen · 29. Januar 2026