Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen evaluieren dieses Gesetz und legen dem Bundestag bis zum 31. Dezember 2025 einen Erfahrungsbericht vor. Die Evaluierung wird regelmäßig alle zwei Jahre durchgeführt und umfasst insbesondere
- 1.
- eine Prüfung der Effizienz und der Anwendungssicherheit des Verfahrens der Aufteilung der Kohlendioxidkosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung, sowie die Prüfung einer Anpassung der Stufen zur Bestimmung des Aufteilungsverhältnisses der Kohlendioxidkosten zwischen Mieter und Vermieter,
- 2.
- eine statistische Erfassung der Kostenaufteilung über alle betroffenen Mietverhältnisse hinweg, eine Prüfung der Stufenaufteilung auf ihre Lenkungswirkung,
- 3.
- eine Prüfung der Frage, ob die Regelung eines Stufenmodells anhand der Energieeffizienzklassen und eine Aufteilung auf der Grundlage von Energieausweisen zweckmäßig und praktikabel ist, sowie
- 4.
- die Prüfung, ob der Mieter bei einem Brennstoffwechsel durch das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 556 Absatz 3 Satz 1 zweiter Halbsatz des Bürgerlichen Gesetzbuches ausreichend geschützt ist oder ob darüber hinausgehende gesetzliche Regelungen geboten sind.
Fachbeiträge • 0
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 20/3172 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG)Bundestag Drucksachen · 24. August 2022
- 2. 21/1072 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/762 - Einführung des europäischen Emissionshandelssystems 2 und Nutzung des Klima-SozialfondsBundestag Drucksachen · 28. Juli 2025
- 3. 21/5350 - Unterrichtung: Ergebnisbericht zur Evaluation des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes und zur Entwicklung einer Stufenfunktion für NichtwohngebäudeBundestag Drucksachen · 14. April 2026
- 4. 21/4372 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 27. Februar 2026