(1) Der Fonds dient der Stabilisierung des Finanzmarktes durch Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingungen für eine Stärkung der Eigenkapitalbasis von Unternehmen im Sinne des § 2 des Restrukturierungsfondsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung (Unternehmen des Finanzsektors). Kreditinstitute, die gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 2 des Körperschaftsteuergesetzes in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung von der Körperschaftsteuer befreit sind, und Brückeninstitute im Sinne des § 5 Absatz 1 des Restrukturierungsfondsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 2014 geltenden Fassung sind keine Unternehmen des Finanzsektors im Sinne des Satzes 1.
(2) Der Fonds ist ein Sondervermögen im Sinne des Artikels 110 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Fachbeiträge • 1
- 1. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) - Praxisbeispiel Schlote Holding GmbHEingeschränkter Zugriffwww.bdp-team.de · 23. März 2021
Öffentliche Quellen • 6
- 1. 19/18109 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz - WStFG)Bundestag Drucksachen · 24. März 2020
- 2. 19/31837 - Unterrichtung: Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Zukunftszentrum für Europäische Transformation und Deutsche Einheit" sowie zu den Handlungsempfehlungen der Kommission "30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit" Stellungnahme der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Juli 2021
- 3. 20/4880 - Unterrichtung: Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2022 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2021)Bundestag Drucksachen · 6. Dezember 2022
- 4. 20/11522 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024)Bundestag Drucksachen · 27. Mai 2024
- 5. 20/9700 - Unterrichtung: Bemerkungen 2023 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2022)Bundestag Drucksachen · 7. Dezember 2023
- 6. 21/3200 - Unterrichtung: Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2024)Bundestag Drucksachen · 10. Dezember 2025