(1) Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen haben die folgenden Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln und zu befördern sowie nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 und § 9 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen:
- 1.
- Papier, Pappe und Karton mit Ausnahme von Hygienepapier,
- 2.
- Glas,
- 3.
- Kunststoffe,
- 4.
- Metalle,
- 5.
- Holz,
- 6.
- Textilien,
- 7.
- Bioabfälle nach § 3 Absatz 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes; unterteilt nach verpackten Bioabfällen, insbesondere verpackten Lebensmittelabfällen, und unverpackten Bioabfällen sowie
- 8.
- weitere Abfallfraktionen, die in den in § 2 Nummer 1 Buchstabe b genannten Abfällen enthalten sind.
(2) Die Pflichten nach Absatz 1 Satz 1 entfallen, soweit die getrennte Sammlung der jeweiligen Abfallfraktion technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Technisch nicht möglich ist die getrennte Sammlung insbesondere dann, wenn für eine Aufstellung der Abfallbehälter für die getrennte Sammlung nicht genug Platz zur Verfügung steht oder die Abfallbehälter an öffentlich zugänglichen Anfallstellen von einer Vielzahl von Erzeugern befüllt werden und die getrennte Sammlung aus diesem Grund durch den Besitzer nicht gewährleistet werden kann. Die getrennte Sammlung ist dann wirtschaftlich nicht zumutbar, wenn die Kosten für die getrennte Sammlung, insbesondere auf Grund einer sehr geringen Menge der jeweiligen Abfallfraktion, außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung und eine anschließende Vorbehandlung stehen.
(3) Erzeuger und Besitzer haben die Erfüllung der Pflichten nach Absatz 1 Satz 1 oder, im Fall der Abweichung von diesen Pflichten, das Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 2 zu dokumentieren. Die Dokumentation ist wie folgt vorzunehmen:
- 1.
- für die getrennte Sammlung durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente,
- 2.
- für die Zuführung der getrennt gesammelten Abfälle zur Verwertung durch eine Erklärung desjenigen, der die Abfälle übernimmt, wobei die Erklärung dessen Namen und Anschrift sowie die Masse, die Verwertungsart und den beabsichtigten Verbleib des Abfalls zu enthalten hat, und
- 3.
- für das Abweichen von der Pflicht zur getrennten Sammlung durch eine Darlegung der technischen Unmöglichkeit oder der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit.
Fachbeiträge • 6
- 1. Rechtsprechungsreport Abfallrecht März 2025Eingeschränkter ZugriffDr. Henning Blatt · www.fn.legal · 18. März 2025
- 2. Gewerbeabfallverordnung - Vollzugshinweise der LAGAEingeschränkter Zugriffwww.avocado.de · 12. Juli 2004
- 3. AwSV und GewAbfV - Neue umweltrechtliche Pflichten ab 1. August 2017Eingeschränkter ZugriffOle-Jochen Melchior · www.luther-lawfirm.com · 31. August 2026
- 4. Novelle der GewAbfV auf der ZielgeradenEingeschränkter ZugriffZentrum Für Osteuropa · www.ggsc.de · 18. Juli 2025
- 5. Die neue GewerbeabfallverordnungEingeschränkter Zugriffwww.kalenberg-rechtsanwalt.de · 8. September 2017
- 6. GewerbeabfallentsorgungEingeschränkter Zugriffwww.regierung-mv.de
Öffentliche Quellen • 8
- 1. 18/12856 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 18/12664 - Kreislaufwirtschaftspaket der Europäischen UnionBundestag Drucksachen · 22. Juni 2017
- 2. 19/1556 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. April 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. April 2018
- 3. 19/2451 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/1966 - Mikroplastik - Gefahr für Umwelt und GesundheitBundestag Drucksachen · 4. Juni 2018
- 4. 19/10844 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/10318 - Einhaltung der Abfallhierarchie bei Sperrmüll und TeppichbödenBundestag Drucksachen · 12. Juni 2019
- 5. 19/19373 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen UnionBundestag Drucksachen · 20. Mai 2020
- 6. 20/6073 - Antrag: Bürokratieentlastung jetzt - Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe stärken, Kleinunternehmern helfenBundestag Drucksachen · 16. März 2023
- 7. 20/13950 - Verordnung: Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und AbbruchabfällenBundestag Drucksachen · 27. November 2024
- 8. 21/8080 - Unterrichtung: Sondergutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen Umweltrecht zwischen Anspruch und Realität: Implementation als Kernaufgabe von UmweltpolitikBundestag Drucksachen · 14. September 2026