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19. Dezember 2014
19. Dezember 2014
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1. Juli 2021
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13. Juni 2024
13. Juni 2024
Werden mit dem Grundstück fest verbundene Bauwerke beim Beleihungswert werterhöhend berücksichtigt, muss während der gesamten Dauer der Beleihung sichergestellt sein, dass die Pfandbriefbank im Falle der Beschädigung oder Zerstörung des Bauwerks, sofern dieses nicht wiederhergestellt wird, eine Entschädigungsleistung aus einer Versicherung erhält. Die Versicherung muss mindestens die nach Art und Lage des Objektes erheblichen Schadensrisiken erfassen. Die Höhe der Versicherung muss mindestens Folgendes abdecken:
- 1.
- die für eine Wiederherstellung der in Satz 1 genannten Bauwerke erwartungsgemäß aufzuwendenden Kosten,
- 2.
- den bei Eintritt erheblicher Risiken an den in Satz 1 genannten Bauwerken mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht überschrittenen Schaden oder
- 3.
- die jeweils ausstehende Darlehensforderung, begrenzt auf den Zeitwertschaden, den die Pfandbriefbank aus einer wertangemessenen Gebäudeversicherung im Schadensfall erhalten hätte.
Fachbeiträge • 4
- 1. Verband Deutscher PfandbriefbankenEingeschränkter Zugriffwww.pfandbrief.de · 22. Oktober 2026
- 2. Verband Deutscher PfandbriefbankenEingeschränkter Zugriffwww.pfandbrief.de · 17. September 2026
- 3. Verband Deutscher PfandbriefbankenEingeschränkter Zugriffwww.pfandbrief.de · 10. Januar 2026
- 4. Verband Deutscher PfandbriefbankenEingeschränkter Zugriffwww.pfandbrief.de · 17. September 2026
Öffentliche Quellen • 3
- 1. 19/26927 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (CBD-Umsetzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 24. Februar 2021
- 2. 19/28483 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/26927 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen (CBD-Umsetzungsgesetz)Bundestag Drucksachen · 14. April 2021
- 3. 20/9647 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) - Drucksache 20/9093 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 6. Dezember 2023