(1) Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat als Beliehener für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung an Bord des im Flug befindlichen Luftfahrzeuges zu sorgen. Er ist nach Maßgabe von Absatz 2 und der sonst geltenden Gesetze befugt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
(2) Der verantwortliche Luftfahrzeugführer darf die erforderlichen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für Personen an Bord des Luftfahrzeuges oder für das Luftfahrzeug selbst abzuwehren. Dabei hat er den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 4) zu wahren. Insbesondere darf der Luftfahrzeugführer
- 1.
- die Identität einer Person feststellen,
- 2.
- Gegenstände sicherstellen,
- 3.
- eine Person oder Sachen durchsuchen,
- 4.
- eine Person fesseln, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person den Luftfahrzeugführer oder Dritte angreifen oder Sachen beschädigen wird.
(3) Zur Durchsetzung der Maßnahmen darf der Luftfahrzeugführer Zwangsmittel anwenden. Die Anwendung körperlicher Gewalt ist nur zulässig, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen, keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind. Der Gebrauch von Schusswaffen ist Polizeivollzugsbeamten, insbesondere denjenigen der Bundespolizei nach § 4a des Bundespolizeigesetzes vorbehalten.
(4) Alle an Bord befindlichen Personen haben den Anordnungen des Luftfahrzeugführers oder seiner Beauftragten nach Absatz 2 Folge zu leisten.
(5) Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat den Schaden zu ersetzen, welcher der Bundesrepublik Deutschland durch rechtswidrige und vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung seiner Pflichten bei Ausübung der Aufgaben und Befugnisse nach den Absätzen 1 bis 3 entsteht. Wird der Flug von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt, hat dieses den Schaden zu ersetzen, welcher der Bundesrepublik Deutschland durch eine rechtswidrige und schuldhafte Verletzung der Pflichten des verantwortlichen Luftfahrzeugführers oder seiner Beauftragten bei Ausübung der Aufgaben und Befugnisse nach den Absätzen 1 bis 3 entsteht.
Fachbeiträge • 1
- 1. Lauenburg | Kopietz | Herzog | HoffmannEingeschränkter ZugriffRechtsanwalt Joachim Lauenburg · www.ihr-anwalt-hamburg.de · 15. Mai 2011
Öffentliche Quellen • 4
- 1. 19/7099 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/6677 - Sicherheit im Flugbetrieb - Rechte und Pflichten von Pilotinnen und PilotenBundestag Drucksachen · 17. Januar 2019
- 2. 19/29954 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/28987 - Abschiebungen und Ausreisen 2020 und im ersten Quartal 2021 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27007)Bundestag Drucksachen · 20. Mai 2021
- 3. 20/10406 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BundespolizeigesetzesBundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 4. 21/3051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des BundespolizeigesetzesBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025