(1) Die zuständige Luftsicherheitsbehörde kann natürlichen Personen sowie teilrechtsfähigen Vereinigungen und juristischen Personen des Privatrechts als Beliehenen die Wahrnehmung folgender Aufgaben übertragen:
- 1.
- bestimmte Aufgaben bei der Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen nach § 5 Absatz 1 bis 3 und
- 2.
- Zulassungs-, Zertifizierungs- und Überwachungsaufgaben nach § 9 Absatz 1 Satz 2 bis 6, § 9 Absatz 3, § 9a Absatz 2 und § 10a Absatz 2 bis 4.
(2) Die Beleihung ist nur zulässig, wenn
- 1.
- der zu Beleihende für die zu übertragende Aufgabe geeignet, sach- und fachkundig und zuverlässig ist; insbesondere müssen die erforderlichen speziellen rechtlichen und technischen Kenntnisse nachgewiesen werden,
- 2.
- die Erfüllung der übertragenen Aufgaben sichergestellt ist und
- 3.
- keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
(3) Die Beleihung kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgenommen, widerrufen oder mit Nebenbestimmungen verbunden werden.
(4) Der Beliehene ist im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben und der sonst geltenden Gesetze befugt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. § 3 Absatz 4 gilt entsprechend.
(5) Der Beliehene untersteht der Aufsicht der Luftsicherheitsbehörde, die die Beleihung vorgenommen hat.
(6) Wird der Rechtsträger der Luftsicherheitsbehörde, die die Beleihung vorgenommen hat, von einem Dritten wegen eines Schadens in Anspruch genommen, den der Beliehene in Ausübung des ihm anvertrauten Amtes diesem durch eine Amtspflichtverletzung zugefügt hat, so kann der Rechtsträger bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beim Beliehenen Rückgriff nehmen. Vertragliche Ansprüche des Rechtsträgers aus demselben Schadensereignis gegen Dritte, insbesondere den Arbeitgeber des Beliehenen, bleiben unberührt und sind vorrangig geltend zu machen.
Fachbeiträge • 4
- 1. Betriebsversammlungen während der Arbeitszeit in sicherheitskritischem Umfeld eines FlughafensEingeschränkter ZugriffStephanwilczek · www.fgvw.de · 28. Juli 2025
- 2. Haftungsbeschränkung des § 104 SGB VII - VoraussetzungenEingeschränkter ZugriffHans Jürgen Kotz · www.ra-kotz.de · 30. Oktober 2018
- 3. Schadenersatz bei Luftsicherheitskontrolle: Staat haftetEingeschränkter ZugriffDr. Christian Gerd Kotz · www.ra-kotz.de · 1. März 2026
- 4. Kopftuchverbot für LuftsicherheitsassistentinnenEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. April 2026
Öffentliche Quellen • 7
- 1. 19/5476 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/5191 - Luftsicherheit in Deutschland 2018Bundestag Drucksachen · 5. November 2018
- 2. 19/16428 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher ZuverlässigkeitsüberprüfungenBundestag Drucksachen · 10. Januar 2020
- 3. 19/17585 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/16428, 19/16717, 19/16955 Nr. 5 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/16481 - Abschaffung der Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Privatpiloten und LuftsportlerBundestag Drucksachen · 4. März 2020
- 4. 19/16717 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen - Drucksache 19/16428 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des BundesratesBundestag Drucksachen · 22. Januar 2020
- 5. 20/2692 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Juli 2022 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 8. Juli 2022
- 6. 20/12677 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. August 2024 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 30. August 2024
- 7. 21/6850 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht des Polizeibeauftragten über den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026Bundestag Drucksachen · 7. Juli 2026