(1) Sicherheitsausrüstung sind Kontrollmittel zur Durchführung der Kontrollen von Fluggästen und Handgepäck, von aufgegebenem Gepäck, von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen, von Fracht und Post, von Bordvorräten und Flughafenlieferungen sowie von sonstigen Gegenständen, die auf die Luftseite des Flugplatzes verbracht wurden oder werden sollen. Zur Sicherheitsausrüstung zählen auch Sprengstoffspürhunde oder andere für das Aufspüren von Stoffen ausgebildete Tiere. Keine Sicherheitsausrüstung nach Satz 1 sind einfache Hilfsmittel und Alltagsgegenstände, die üblicherweise auch außerhalb von Sicherheitskontrollen verwendet werden.
(2) Sicherheitsausrüstung darf für Maßnahmen nach den §§ 5, 8, 9 und 9a nur verwendet werden, wenn sie durch die Luftsicherheitsbehörde zertifiziert ist. Sicherheitsausrüstung wird zertifiziert, wenn sie
- 1.
- den maßgeblichen Standards nach der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 und ihrer Durchführungsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, sowie
- 2.
- den weitergehenden Anforderungen an Leistung, Zuverlässigkeit und operative Einsatzfähigkeit nach der Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 5
(3) Sicherheitsausrüstung muss ferner für die konkrete Verwendung am jeweiligen Einsatzort durch die Luftsicherheitsbehörde zugelassen sein. Die Sicherheitsausrüstung wird zugelassen, wenn die zertifizierte Sicherheitsausrüstung für den vorgesehenen Kontrollzweck geeignet ist und am konkreten Einsatzort die erforderlichen Maßnahmen für einen ordnungsgemäßen Einsatz der Sicherheitsausrüstung getroffen wurden.
(4) Die Luftsicherheitsbehörde überwacht die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen bei Verwendung der zertifizierten und zugelassenen Sicherheitsausrüstung.
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Öffentliche Quellen • 5
- 1. 20/8747 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/8381 - Kriminalitätsfelder in Bezug auf Flughäfen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei in den Jahren von 2019 bis zum ersten Halbjahr 2023 zum Stichtag 30. Juni 2023Bundestag Drucksachen · 11. Oktober 2023
- 2. 20/6390 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. April 2023 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 14. April 2023
- 3. 20/10406 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des BundespolizeigesetzesBundestag Drucksachen · 21. Februar 2024
- 4. 20/13862 - Antwort: auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/13584 - Höchste Sicherheit des zivilen deutschen Luftverkehrs zu international wettbewerbsfähigen KostenBundestag Drucksachen · 18. November 2024
- 5. 21/3051 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des BundespolizeigesetzesBundestag Drucksachen · 3. Dezember 2025