(1) Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten wenden, wenn sie der Auffassung ist, bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen zu den in § 45 genannten Zwecken in ihren Rechten verletzt worden zu sein. Dies gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Gerichte, soweit diese die Daten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit verarbeitet haben. Die oder der Bundesbeauftragte hat die betroffene Person über den Stand und das Ergebnis der Beschwerde zu unterrichten und sie hierbei auf die Möglichkeit gerichtlichen Rechtsschutzes nach § 61 hinzuweisen.
(2) Die oder der Bundesbeauftragte hat eine bei ihr oder ihm eingelegte Beschwerde über eine Verarbeitung, die in die Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union fällt, unverzüglich an die zuständige Aufsichtsbehörde des anderen Staates weiterzuleiten. Sie oder er hat in diesem Fall die betroffene Person über die Weiterleitung zu unterrichten und ihr auf deren Ersuchen weitere Unterstützung zu leisten.
Fachbeiträge • 62
- 1. Datenschutzbeschwerde einlegen: So geht es bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)Eingeschränkter ZugriffMareike Banaszak · www.mbkanzlei.digital · 1. Oktober 2026
- 2. Deutsche GesetzeEingeschränkter ZugriffRa-Micro · www.ra-micro.de · 29. August 2026
- 3. Beschwerde über Datenschutzverstöße bei den AufsichtsbehördenEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 4. Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 5. Brief und PaketEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 6. Beschwerde über Datenschutzverstöße bei den AufsichtsbehördenEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 7. Zentralstelle für FinanztransaktionsuntersuchungenEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
- 8. Rechtsgrundlagen im Bereich SicherheitEingeschränkter Zugriffwww.bfdi.bund.de
Öffentliche Quellen • 10
- 1. 18/12144 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/11325, 18/11655, 18/11822 Nr. 10 - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/11401 - Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkenBundestag Drucksachen · 26. April 2017
- 2. 18/11325 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)Bundestag Drucksachen · 24. Februar 2017
- 3. 19/9800 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2017 und 2018 zum Datenschutz (27.Tätigkeitsbericht)Bundestag Drucksachen · 8. Mai 2019
- 4. 19/19900 - Unterrichtung: Tätigkeitsbericht 2019 zum Datenschutz (28.Tätigkeitsbericht)Bundestag Drucksachen · 17. Juni 2020
- 5. 20/1352 - Unterrichtung: 30. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021)Bundestag Drucksachen · 6. April 2022
- 6. 20/10800 - Unterrichtung: 32. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023)Bundestag Drucksachen · 20. März 2024
- 7. 20/6000 - Unterrichtung: 31.Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022)Bundestag Drucksachen · 15. März 2023
- 8. 21/120 - Unterrichtung: 33. Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024)Bundestag Drucksachen · 10. April 2025