18. Dezember 2008
20. August 2025
(1) Eine beantragte Genehmigung gilt nach Ablauf einer für die Entscheidung festgelegten Frist als erteilt (Genehmigungsfiktion), wenn dies durch Rechtsvorschrift angeordnet und der Antrag hinreichend bestimmt ist. Die Vorschriften über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und über das Rechtsbehelfsverfahren gelten entsprechend.
(2) Die Frist nach Absatz 1 Satz 1 beträgt drei Monate, soweit durch Rechtsvorschrift nichts Abweichendes bestimmt ist. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies wegen der Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Die Fristverlängerung ist zu begründen und rechtzeitig mitzuteilen.
(3) Auf Verlangen ist demjenigen, dem der Verwaltungsakt nach § 41 Abs. 1 hätte bekannt gegeben werden müssen, der Eintritt der Genehmigungsfiktion schriftlich zu bescheinigen.
Fußnote
(+++ § 42a Abs. 2 Satz 2 bis 4: Zur Anwendung vgl. § 13 Abs. 3 Satz 3 MessEG +++)
(+++ § 42a Abs. 2 Satz 2 bis 4: Zur Anwendung vgl. § 22 Abs. 2 Satz 2 EuPAG +++)
(+++ § 42a Abs. 3: Zur Anwendung vgl. § 16b Abs. 8 u. 9 BImSchG +++)
Fachbeiträge • 28
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Öffentliche Quellen • 49
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- 2. 16/10493 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)Bundestag Drucksachen · 7. Oktober 2008
- 3. 17/2821 - Verordnung: Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 27. August 2010
- 4. 16/13326 - Verordnung: Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassen-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV)Bundestag Drucksachen · 10. Juni 2009
- 5. 17/4064 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -17/4064- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer VorschriftenBundestag Drucksachen · 1. Dezember 2010
- 6. 16/12227 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und AkkumulatorenBundestag Drucksachen · 12. März 2009
- 7. 17/1393 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 19. April 2010
- 8. 17/728 - Antwort: Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in DeutschlandBundestag Drucksachen · 16. Februar 2010