(1) In der dienstlichen Beurteilung sind die Leistungen der Soldatin oder des Soldaten nachvollziehbar darzustellen sowie die Eignung und Befähigung für künftige Verwendungen einzuschätzen.
(2) Die in § 27b Absatz 1 Satz 2 des Soldatengesetzes genannten Soldatinnen und Soldaten sind in entsprechender Anwendung des § 27a des Soldatengesetzes von der betreffenden Fraktion des Deutschen Bundestages, der gesetzgebenden Körperschaft des Landes oder des Europäischen Parlaments zu beurteilen. In diesen Fällen ist § 3 Absatz 3 nicht anzuwenden. Der Zeitpunkt der Erstellung der Beurteilung richtet sich nach dem im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung festgelegten Beurteilungstermin.
(3) Ausnahmen von der Beurteilungspflicht kann das Bundesministerium der Verteidigung zulassen, wenn eine dienstliche Beurteilung nicht zweckmäßig ist. Dies ist insbesondere bei Angehörigen der Reservelaufbahnen und Angehörigen der Laufbahnen der Mannschaften der Fall.
(4) Für die Personalentwicklungsbewertungen gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend.
Fachbeiträge • 63
- 1. Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche Regelung, Bundesverwaltungsgericht, Beschluss v. 29.08.2023, Az. 1 WB 60.22Eingeschränkter ZugriffVon Robert Hotstegs · www.hotstegs-recht.de · 30. August 2023
- 2. Keine Dienstliche Beurteilung ohne gesetzliche RegelungEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 7. Oktober 2023
- 3. Personalentwicklungsbewertung aufgehobenEingeschränkter ZugriffKanzlei · www.whiblow.de · 8. Oktober 2023
- 4. WehrbeschwerdeordnungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 3. März 2015
- 5. BerufssoldatEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 12. Januar 2024
- 6. Öffentlicher Dienst 9Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 20. Oktober 2015
- 7. Bundeswehr 4Eingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 5. November 2014
- 8. BeurteilungEingeschränkter Zugriffwww.rechtslupe.de · 30. September 2026
Öffentliche Quellen • 1
- 1. 20/8672 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher VorschriftenBundestag Drucksachen · 6. Oktober 2023