(1) Krankenhausleistungen nach § 1 Abs. 1 sind insbesondere ärztliche Behandlung, auch durch nicht fest angestellte Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflege, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, die für die Versorgung im Krankenhaus notwendig sind, sowie Unterkunft und Verpflegung; sie umfassen allgemeine Krankenhausleistungen und Wahlleistungen. Zu den Krankenhausleistungen gehören nicht die Leistungen der Belegärzte (§ 18) sowie der Beleghebammen und -entbindungspfleger.
(2) Allgemeine Krankenhausleistungen sind die Krankenhausleistungen, die unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses im Einzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für die medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung des Patienten notwendig sind. Unter diesen Voraussetzungen gehören dazu auch
- 1.
- die während des Krankenhausaufenthalts durchgeführten Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten im Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- 2.
- die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter,
- 3.
- die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten oder die Mitaufnahme einer Pflegekraft nach § 11 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- 4.
- die besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten für die stationäre Versorgung von Patienten, insbesondere die Aufgaben von Tumorzentren und geriatrischen Zentren sowie entsprechenden Schwerpunkten,
- 5.
- die Frührehabilitation im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- 6.
- das Entlassmanagement im Sinne des § 39 Absatz 1a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
- 1.
- eine Dialyse, wenn hierdurch eine entsprechende Behandlung fortgeführt wird, das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung hat und ein Zusammenhang mit dem Grund der Krankenhausbehandlung nicht besteht,
- 2.
- eine Strahlentherapie, wenn ihre Durchführung durch Dritte medizinisch notwendig ist,
- 3.
- bei der Krankenhausbehandlung von Menschen mit Hörbehinderung Leistungen der Dolmetscherassistenz zum Ausgleich der behinderungsbedingten Kommunikationsbeeinträchtigungen.
(3) Bei der Erbringung von allgemeinen Krankenhausleistungen durch nicht im Krankenhaus fest angestellte Ärztinnen und Ärzte hat das Krankenhaus sicherzustellen, dass diese für ihre Tätigkeit im Krankenhaus die gleichen Anforderungen erfüllen, wie sie auch für fest im Krankenhaus angestellte Ärztinnen und Ärzte gelten.
(4) Die Deutsche Krankenhausgesellschaft prüft bis zum 31. Dezember 2021, ob zwischen Krankenhäusern erbrachte telekonsiliarärztliche Leistungen sachgerecht vergütet werden. Dabei ist auch zu prüfen, ob eine Anpassung der Vergütung notwendig ist. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft veröffentlicht das Ergebnis der Prüfung barrierefrei auf ihrer Internetseite. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft veröffentlicht bis zum 31. Dezember 2023 die Höhe von Vergütungen für telekonsiliarärztliche Leistungen, die zwischen Krankenhäusern erbracht werden.
Fachbeiträge • 151
- 1. Juristisches SeminarEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de · 8. Februar 2022
- 2. Juristisches SeminarEingeschränkter Zugriffwww.jura.uni-bonn.de · 8. Februar 2022
- 3. Liquidationsrecht bei totalem Krankenhausaufnahmevertrag (mit BLDEingeschränkter ZugriffBld Bach Langheid Dallmayr · www.bld.de · 27. April 2025
- 4. Abrechnungsbetrug bei ärztlichen WahlleistungenEingeschränkter ZugriffDr. Vincent Burgert · www.kanzlei-burgert.de · 8. April 2025
- 5. Bundessozialgericht: Keine Vergütung von Krankenhausleistungen aufgrund von Kooperationsverträgen zwischen Krankenhäusern und VertragsärztenEingeschränkter Zugriffwww.kunzrechtsanwaelte.de · 29. Juni 2022
- 6. Krankenhäuser dürfen wesentliche Leistungen ihres Versorgungsauftrags nicht auf Dritte auslagernEingeschränkter Zugriffwww.kanzlei-weimer.de · 3. Juni 2022
- 7. Krankenhaus-Kooperationen: Zuweisung von Leistungsgruppen, Leistungserbringung durch Dritte und SozialversicherungspflichtEingeschränkter ZugriffWww.Solidaris.De · www.solidaris.de · 2. Dezember 2025
- 8. Grenzen des Outsourcings von KrankenhausleistungenEingeschränkter ZugriffAdmin-Matzen · www.matzen-partner.de · 1. August 2022
Öffentliche Quellen • 18
- 1. 19/6337 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG)Bundestag Drucksachen · 7. Dezember 2018
- 2. 19/5593 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/4453, 19/4729, 19/4944 Nr. 6 - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz - PpSG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Marc Bernhard, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/4537 - Gerechte Finanzierungsgrundlagen für die Erbringung behandlungspflegerischer Leistungen in der stationären, ambulanten und häuslichen Pflege c) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/4523 - Ausreichend Krankenhauspersonal dauerhaft sichern d) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/4524 - Pflegepersonal in der Altenpflege nachhaltig stärkenBundestag Drucksachen · 7. November 2018
- 3. 19/1470 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. März 2018 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 29. März 2018
- 4. 19/13397 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)Bundestag Drucksachen · 23. September 2019
- 5. 19/14871 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13397, 19/13547 - Entwurf eines Gesetzes für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)Bundestag Drucksachen · 6. November 2019
- 6. 19/24231 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz - GPVG) - Drucksache 19/23483 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der BundesregierungBundestag Drucksachen · 11. November 2020
- 7. 19/24261 - Schriftliche Fragen: Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. November 2020 eingegangenen Antworten der BundesregierungBundestag Drucksachen · 13. November 2020
- 8. 20/4440 - Unterrichtung: Bericht der Bundesregierung über die Wirkungen der Novellierung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des BehindertengleichstellungsrechtsBundestag Drucksachen · 11. November 2022