Fachbeiträge • 0
Über die Entscheidung
| Zitat : | BAG, Urteil vom 02.04.2009 - 8 AZR 1025/06 |
|---|---|
| Gericht : | BAG |
| Aktenzeichen : | 8 AZR 1025/06 |
| Entscheidungsdatum : | 2. April 2009 |
Vollständiger Text
Tenor
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 8. August 2006 - 8 (4) Sa 456/06 - aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 3. März 2006 - 2 Ca 1999/05 lev - wird zurückgewiesen.
Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 13.479,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2005 zu zahlen.
Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 20. März 2008 - 8 AZR 1022/06 - (EzA BGB 2002 § 613a Nr. 91) auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO) .
Unterschrift
Hauck
Böck
Breinlinger
Dr. Vesper
Warnke