BGH
20. Mai 2025
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Über die Entscheidung
| Zitat : | BGH, Beschluss vom 20.05.2025 - 5 StR 106/25 |
|---|---|
| Gericht : | BGH |
| Aktenzeichen : | 5 StR 106/25 |
| Entscheidungsdatum : | 20. Mai 2025 |
| Amtliche Quelle : |
Vollständiger Text
Tenor
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 30. September 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Ausspruch über die Aufrechterhaltung der durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Dippoldiswalde vom 5. April 2024 angeordneten Einziehung eines Führerscheins sowie eines Schlagrings entfällt (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Cirener Gericke Mosbacher
von Häfen Werner