BAG, Urteil vom 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
BAG 27. Februar 2007

Zusammenfassung durch Doctrine KI

Sachverhalt
Der Kläger, langjährig bei der Beklagten (US-Fluggesellschaft) beschäftigt, erhob Kündigungsschutzklage gegen fristlose und ordentliche Kündigungen. Nach Berufungseinlegung beantragte die Beklagte ein Chapter-11-Reorganisationsverfahren (U.S.-Insolvenzrecht). Streitgegenstand ist, ob dieses Verfahren den Kündigungsschutzprozess gemäß § 352 InsO unterbricht.

Entscheidungsgründe
Das Gericht qualifiziert das Chapter-11-Verfahren als ausländisches Insolvenzverfahren i.S.d. § 352 InsO, das grundsätzlich eine Unterbrechung bewirkt. Die Unterbrechung endet jedoch durch die Aufnahme des Rechtsstreits durch den Kläger gemäß § 352 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 250 ZPO. Eine gerichtliche Aufhebung des U.S.-Verfahrensstillstands (relief from stay) ist für die Fortsetzung des Kündigungsschutzprozesses nicht erforderlich, da dies dem verfahrensrechtlichen ordre public und dem verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Kündigungsschutz (Art. 12 Abs. 1 GG) widerspräche.

Praxishinweis
Bei ausländischen Insolvenzverfahren nach Chapter 11 unterbricht die Insolvenzeröffnung den Kündigungsschutzprozess, dieser kann jedoch ohne gerichtliche Aufhebung des Verfahrensstillstands fortgesetzt werden, sobald der Kläger den Rechtsstreit aufnimmt. Dies sichert den effektiven Kündigungsschutz trotz internationaler Insolvenzverfahren.

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Über die Entscheidung

Zitat :
BAG, Urteil vom 27.02.2007 - 3 AZR 618/06
Gericht : BAG
Aktenzeichen : 3 AZR 618/06
Entscheidungsdatum : 26. Februar 2007

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